Hoffen auf ein strenges Urteil

Zur Berichterstattung über Weihnachtsmärkte meint dieser Leser:

Am 22. November ist der Ewigkeits- beziehungsweise Totensonntag. In dieser Woche neigt sich das Kirchenjahr dem Ende zu. Erschreckt stellte ich fest, dass in fast 30 Orten in der Eifel bis hin zur Mosel schon ab 20. November Weihnachtsmärkte abgehalten wurden. In Daleiden wurden die Besucher zum weihnachtlichen Vorglühen mit über 3000 Besuchern eingeladen. Während am Trauersonntag viele Bürger den Verstorbenen auf den Friedhöfen gedenken, mussten sich die übrigen mit Glühwein Mut zu prosten.

Die Krönung der Advents- und Weihnachtsmärkte ist sicher die Wahl einer Glühweinkönigin und der Auftritt derselbigen auf dem Trierer Weinnachtsmarkt.

Diese Kategorie Weihnachtsmärkte kann doch überwiegend unter der Rubrik Weihnachtsmärkte-Wettkampf kann abgehakt werden. Jetzt beginnt die Adventszeit, die als eine zweite Fastenzeit gedacht war, in der auf die Geburt Christi gewartet wurde. Diese Art von Rummel und Kommerz, der mit Weihnachtsdekorationen und Süßigkeiten in den großen Einzelhandelsmärkten schon Ende September anfängt, hat mit der Advents- und Weihnachtgeschichte wie sie im Evangelium beschrieben wird, nicht viel zu tun. Es wird Zeit, dass auch ein strenges richterliches Urteil über Weihnachtsmärkte gesprochen wird.

Wenn wir unsere christlichen Feste weiterhin noch wegen des Glaubens und nicht wegen des Kommerzes feiern wollen, sollten auch unsere Hirten beider großen Kirchen einen dazu passenden Adventsmahngruß an die Organisatoren sowie Besucher senden, damit nicht nur die Advents -und Weihnachtszeit, sondern auch die übrigen Kirchenfeiertage noch ernst genommen werden. Ich möchte die stille Hoffnung aussprechen, dass viele Mitchristen mir zustimmen und dass die Gottesdienste an den Adventssonntagen mindestens genauso gut gefüllt sind wie am Heiligen Abend.

Ullrich Papschik, Bitburg

weihnachtsmärkte

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort