Hundehaltung wird überprüft

Bitburg. (red) Für die Haltung von Hunden im Gemeindegebiet der Stadt Bitburg wird eine Hundesteuer erhoben. Wer einen Hund hält, hat dies innerhalb von 14 Tagen bei der Stadtverwaltung Bitburg anzumelden.

Um dem Erfordernis der Steuergerechtigkeit nachzukommen, wird die Stadt Bitburg die nicht angemeldeten Hundehalter ermitteln. Jeder, der schon länger als zwei Wochen einen Hund hält und die Hundehaltung noch nicht beim Steueramt der Stadt Bitburg angemeldet hat, sollte dies bis zum 30. Juni tun.Wer die Hundehaltung nicht anmeldet, muss ab dem 1. Juli neben der rückwirkenden Steuerfestsetzung zusätzlich mit einem Bußgeld rechnen.Die Hundesteuererklärung ist an die Stadtverwaltung Bitburg, Steueramt, Rathausplatz 3-4, 54634 Bitburg, zu senden. Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Steueramtes der Stadt Bitburg zur Verfügung, Telefon 06561/6001-114 oder -115, Fax: 06561/6001-9114 oder -9115, E-Mail: steueramt@stadt.bitburg.de.

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