KURZ

Blauzungenkrankheit: Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm weist im Zusammenhang mit der in den vergangenen Wochen stark angestiegenen Zahl von Blauzungenerkrankungen bei Rindvieh und Schafen darauf hin, dass die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz ab sofort eine Beihilfe für nachweislich an der Blauzungenkrankheit verendete Rinder, Schafe und Ziegen in Höhe von 80 Prozent des Wertes der verendeten Tiere zahlt.

Der Antrag auf Beihilfe ist vom Veterinäramt spätestens drei Monate nach Verenden des Tieres bei der Tierseuchenkasse einzureichen. Betroffene Tierhalter werden gebeten, sich mit dem Veterinäramt der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm unter den Telefonnummern 06561/153390 oder 153350 in Verbindung zu setzen. Eine Entschädigung könne nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden: Erreger oder Antikörpernachweise im Betrieb (bei Schafhaltern) altern. Sektionsbefund; Erreger oder Antikörpernachweise bei jedem verendeten Rind; Meldung des Seucheverdachts im Veterinäramt; zeitnahe Meldung aller verendeten Tiere.

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