KURZ
Prüm. Die Verbandsgemeinde Prüm hat darauf hingewiesen, dass Wildschäden in forstwirtschaftlich genutzten Flächen von den Eigentümern fristgerecht gemeldet werden müssen. Stichtag im Herbst: der 1. Oktober.
24.09.2007
, 21:35 Uhr
Infos unter 06551/943277.