Keine Windräder in Schleid

SCHLEID/KOBLENZ. (red) Auch in Zukunft wird es absehbar keine Windräder in Schleid geben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Beschluss vom 1. September entschieden und gleichzeitig den Antrag einer Windkraftbetreiberin auf Zulassung der Berufung abgelehnt.

Damit ist das Urteil rechtskräfitg. Der Entscheidung lag ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung zweier Windkraftanlagen in der Gemarkung Schleid zugrunde. Der Bauantrag aus dem September 2001 wurde im Februar 2002 abgelehnt, da die zur Bebauung vorgesehene Fläche nicht in einem Sondergebiet Windkraft des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburg-Land lag. Der dagegen eingelegte Widerspruch der Windkraftbetreiberin blieb ebenso erfolglos wie die anschließende Klage vor Gericht. Der Antrag, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier zuzulassen, wurde abgelehnt, da die Klägerin ihren Antrag nicht innerhalb der gesetzlichen Frist begründet hatte.

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