Zur Debatte um den Spielplatz im Baugebiet Schleifmühle in Bitburg meint dieser Leser:
Podcast
Fotostrecke
Das Bauen eines Spielplatzes unterliegt dem Baurecht, und hiernach wurde der Platz nach allgemein gültigen Bauregeln genehmigt. Eine solche neue Einrichtung wie diesen herrlichen Spielplatz hätte ich mir in meiner Jugend oder auch für meine vier Kinder gerne gewünscht. Wo sollen Kinder in der heutigen Zeit noch toben und spielen, wenn nicht auf solchen Erlebnisspiel-Plätzen, die für kleine genauso wie für größere Kinder geeignet sind? Und die Eltern wissen, wo die Kinder gut aufgehoben sind. Bei dem laufenden Gerichtsverfahren muss auch seitens der Stadt, des Rechtsanwalts und des Oberverwaltungsgerichts Koblenz berücksichtigt werden, dass es in Bitburg schon mehrere größere Spielplätze gibt, die auch von Wohnbebauungen umgeben sind (siehe Leuchensang, Mozartstraße, Johann-Peter-Limbourg-Straße, Ostring in Richtung Cascade). Somit dürfte der jetzt beklagte Spielplatz von der Größe her rechtlich schon als Bitburger Gewohnheits oder Grundrecht angesehen werden!
Es ist schade, dass sich unsere Kirchen bisher nicht öffentlich geäußert haben. So sei daran erinnert, dass schon in der Bibel bei Matthäus gemahnt wird, dass ihr werdet sollt wie die Kinder und sich ihrer angenommen werden soll ( Matthäus, 18, 2-6). Lärm und Krach können auch krank machen, aber wer lachende und lärmende Kinder nicht ertragen kann, stellt selbst ein Ärgernis dar.
Wer Spielplätze abbaut und behindern will, hat schon die Axt an die Wurzeln unserer Gesellschaft gelegt!
Eine gute Suppe hält nicht nur Leib und Seele zusammen, sondern ist auch noch gleichzeitig Essen und Trinken. Suppen aus viel Frischgemüse sind erstrangige Quellen für Vitamine und Mineralstoffe. mehr...
Was ist das?
Kommentare via facebook