Nerven arg strapaziert

Wenn von Verleumdung die Rede ist, rümpfen Beobachter schon mal die Nase nach dem Motto: "Haben die nichts besseres zu tun, als sich über so etwas aufzuregen?" In der Tat ist der Straftatbestand nicht so leicht zu greifen wie Körperverletzung, Raub oder Betrug.

Das ändert jedoch nichts an der Rechtslage. Und deshalb muss die Staatsanwaltschaft tätig werden, wenn ein Antrag des Behördenleiters vorliegt. Aktuell ist die Sache klassisch verfahren: Ein bekannt kritischer Bürger glaubt einen öffentlichen Missstand entdeckt zu haben und konfrontiert die verantwortliche Behörde damit. Die Verwaltung fühlt sich zu unrecht beschuldigt und geht zum Gegenangriff über. Auf beiden Seiten müssen die Nerven arg strapaziert sein, wenn es zu einem solchen Showdown kommt. Alois Keppers ist durch den Untreuevorwurf vermutlich etwas über das Ziel hinaus geschossen. Inwieweit er sich dabei von falschen Zahlenangaben leiten ließ und andererseits die VG den Zustand der Mietwohnung hätte besser kontrollieren müssen, ist noch zu klären. m.hormes@volksfreun.de

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