POLIZEI

EINBRUCH: In der Nacht zum Sonntag brachen bisher unbekannte Täter einen Geldautomaten in einer Gaststätte in der Bitburger Innenstadt auf, nachdem sie sich durch ein Fenster an der Rückfront des Gebäudes Zutritt in den Gastraum verschafft hatten.

Entwendet wurde bei dem Beutezug nur ein geringer Geldbetrag. Zeugen, die Sonntagnacht nach 1.15 Uhr verdächtige Wahrnehmungen in der Innenstadt gemacht haben, werden gebeten, sich mit der Polizei-Inspektion Bitburg, Telefon 06561/96850, in Verbindung zu setzen.SCHLÄGEREI: Nach einem verbalem Streit in einem Lokal auf dem Flugplatz Bitburg verließen zwei 18-jährige Männer das Lokal am Sonntagmorgen gegen 5.15 Uhr. Vor dem Lokal wurden den beiden dann von dem 20-jährigen Kontrahenten und zwei weiteren, ebenfalls vermutlich 20-jährigen, bisher unbekannten Personen, aufgelauert. Die beiden 18-jährigen Opfer wurden zu Fall gebracht und mit Tritten misshandelt. Dabei erlitten sie schmerzhafte Prellungen und Schürfungen im Gesicht und am Körper. Zeugen, die Hinweise zu den Tätern oder dem Vorfall machen können, werden gebeten, sich mit der Polizei-Inspektion Bitburg, Telefon 06561/96850, in Verbindung zu setzen.GEFLÜCHTET: Gegen 3.30 Uhr prallte am Sonntag in Bitburg die Fahrerin eines Personenwagens beim Versuch, von der Sauerstraße in die Echternacherstraße einzufahren, mit dem Fahrzeug gegen zwei Verkehrsschilder und einen Baum gegenüber der Einmündung. Den Wagen ließ sie kurzerhand in der Nähe der Unfallstelle stehen und entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle. Sie wurde aber im Verlauf der Nachforschungen ermittelt. Es entstand insgesamt ein Sachschaden in Höhe von etwa 7 000 Euro. Gegen die 23-jährige Fahrerin wurde Anzeige wegen Unfallflucht erstattet.UNVERSICHERT: Im Rahmen einer Verkehrskontrolle bei Bitburg-Masholder am Sonntagmorgen, gegen fünf Uhr, wurde festgestellt, dass ein 22-jähriger Fahrzeugführer aus dem benachbarten Ausland mit einem nicht zugelassenen und nicht versicherten Fahrzeug unterwegs war. Weiterhin wurde schließlich festgestellt, dass der junge Mann keine gültige Fahrerlaubnis hatte.

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