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Religion ist Privatsache

Zum Artikel "Gegen die eigene Weltanschauung" (TV vom Montag, 7. Januar) haben uns folgende Leser-Meinungen erreicht:

Religion ist Privatsache, also kann jeder je nach seiner Religion, hier das Kreuz, sich um den Hals hängen oder in seiner Privatwohnung aufstellen. Der Staat jedoch hat sich durch das Grundgesetz zur Neutralität in Glaubensdingen verpflichtet, also haben es seine Institutionen auch zu sein. Dazu gehören nun einmal auch die Gerichte, das heißt die Räumlichkeiten, die Bediensteten und Richter. Der Hinweis, dass hier lediglich nur bestimmte Werte proklamiert werden sollen, ist in der Neutralitätsfrage ein Widerspruch in sich. Denn impliziert damit der Staat nicht indirekt der Öffentlichkeit seine spezifischen Wertvorstellungen, wogegen hier der Deist, Agnostiker oder Atheist keine oder die falschen Wertvorstellungen hat? Wolfram Bauer, Nittel-Rehlingen KREUZE IM AMTSGERICHT

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