Revision abgelehnt: Bitburger bleibt in Psychiatrie

Bitburg · Nach dem Prozess um die sexuelle Nötigung eines 14-jährigen Mädchens in einer Bitburger Schultoilette hatte der Beschuldigte Revision eingelegt: Die hat der Bundesgerichtshof nun als unbegründet verworfen.

Bitburg. Bis zuletzt hatte der Mann beteuert, unschuldig zu sein: Nach dem Mammutprozess im vergangenen Jahr legte der Beschuldigte dann auch Revision ein (der TV berichete). Das Landgericht Trier hatte entschieden, den an einer psychischen Krankheit leidenden Bitburger in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Beschuldigten jetzt als unbegründet verworfen.
Der Angeklagte soll Ende 2013 eine Schülerin auf der Toilette des Bitburger Gymnasiums mit dem Messer bedroht und sie gezwungen haben, sich auszuziehen. Der Mann, der immer wieder behauptet hatte, das sei "ein anderer" gewesen, leidet unter einer schizophrenen Psychose. Er gilt daher als schuldunfähig. Der psychiatrische Gutachter sprach im Prozess jedoch von einem hohen Wiederholungsrisiko. Das sahen auch die Richter so: Sie schickten ihn deshalb in die Psychiatrie. Diese Entscheidung haben die Bundesrichter mit ihrem Bescheid jetzt bestätigt. eib

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