STADT-NOTIZEN

HUNDESTEUER: Die Stadtverwaltung Bitburg hat festgestellt, dass in der Stadt Bitburg und den Ortsteilen Hunde nicht beim Steueramt angemeldet wurden. Da jeder Hundehalter zur Anmeldung verpflichtet ist, plant die Stadtverwaltung diese "illegal gehaltenen Vierbeiner" zu ermitteln.

Wer bei der Überprüfung der Steuerhinterziehung überführt wird, muss neben der rückwirkenden Steuerfestsetzung zusätzlich noch mit einem Bußgeld rechnen. Jeder, der einen nicht angemeldeten Hund hält, sollte deshalb die Chance nutzen und seinen Hund bis zum 30. Juni anmelden. Weitere Informationen erhalten gibt es beim Steueramt der Stadt Bitburg unter Telefon 06561/6001-114 oder -115.

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