STICHWORT

Die Dorferneuerung ist ein Förderinstrument des Landes zur Unterstützung der Gemeinden. Das Land gewährt Zuwendungen nach Paragraph 18 des Landesfinanzausgleichs. Grundlage für eine Förderung ist die Verwaltungsvorschrift " Förderung der Dorferneuerung". Zuwendungsempfänger sind Verbandsgemeinden, Gemeinden und Privatpersonen. Ziel: Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und es als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial-, und Kulturraum erhalten bleiben. Zuständig für die Bewilligung der Zuwendung für kommunale Vorhaben ist das Ministerium des Inneren und für Sport. Die Bewilligung der Zuwendungen für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltungen. Ansprechpartner sind die Dorferneuerungsbeauftragten bei den VG-Verwaltungen und bei der Kreisverwaltung. Schwerpunktgemeinden erfahren eine privilegierte Zuwendung.

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