Schadensmeldung nach Spätfrösten ab sofort möglich

Bitburg/Prüm/Daun · Bitburg/Prüm/Daun (red) Obstbaubetriebe, die durch die Spätfröste im April existenzbedrohende Schäden erlitten haben, können ab sofort ihre Schäden bei der ADD melden. Dies teilte das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mit.

Auf der Homepage der ADD seien entsprechende Formulare eingestellt. Ein ebenfalls eingestelltes Merkblatt erläutert das Verfahren. Die Schadensmeldung muss bis Freitag, 28. Juli, erfolgen. Nach der Schadensmeldung und der Prüfung der Angaben durch die ADD und einen von dieser eingesetzten Schadenskommission könnten Anträge zur Zahlung einer Finanzhilfe durch das Land Rheinland-Pfalz gestellt werden.

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