UND SO MACHEN ES DIE ANDEREN

KREISVERWALTUNG BITBURG-PRÜM: Auch in der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm kamen Mitarbeiter und Arbeitgeber zu einer friedlichen Übereinkunft. Seit Anfang Mai gilt dort eine Dienstvereinbarung, die das Rauchen in öffentlich zugänglichen Bereichen der Gebäude verbietet.

Ausnahmen sind ausgewiesene Raucherzonen und Sitzungs- und Besprechungsräume. Die Regelung untersagt zudem das Rauchen in der Kantine vor 10.30 Uhr. Raucher und Nichtraucher sind möglichst nicht in gemeinsamen Büroräumen unterzubringen, doch im Zweifelsfall muss ein Raucher im gemeinsamen Dienstraum die Finger von der Zigarette lassen, sagt Alfred Marder, Verwaltungsangestellter. VERBANDSGEMEINDE-VERWALTUNG BITBURG-LAND: Ohne Beschwerden geht es auch bei der Verbandsgemeinde Bitburg-Land. Dort ist das Rauchen in Diensträumen schon seit acht Jahren offiziell untersagt. Allerdings wird die entsprechende Dienstanweisung nicht grundsätzlich durchgesetzt. Die meisten der etwa 10 Prozent Raucher der Belegschaft sitzen in Einzelbüros, so dass keine Konflikte mit nicht-rauchenden Kollegen aufkommen, sagt Rudolf Schaal, Sachbearbeiter für Öffentlichkeitsarbeit bei der VG-Verwaltung Bitburg-Land. Sollte sich ein Mitarbeiter jedoch von Rauch belästigt fühlen, könne er oder sie sich auf die Regelung berufen. Ein generelles Rauchverbot herrsche nur in den Sozialräumen und im Einwohner-Meldeamt sowie während Kundenbesuchen. AMTSGERICHT BITBURG: Wenn im Amtsgericht Bitburg Anwälte und Publikum vor den Sitzungssälen warten, sind die Glimmstängel fast immer dabei. "Ich als Ex-Raucher habe Verständnis dafür, dass man, wenn man nervös ist, mal eine rauchen will", sagt Amtsgerichts-Direktor Werner von Schichau. Nur in den Sitzungssälen und in einigen schlecht-gelüfteten Fluren sei das Rauchen verboten. In den vergangenen 20 Jahren habe sich niemand bei ihm über das Rauchen im Amtsgericht beschwert, sagt Werner von Schichau. (mrh)

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