Urteil schafft Rechtssicherheit

BITBURG-PRÜM. (mr) Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat entschieden, dass die im Regionalen Raumordnungsplan für die Region Trier getroffenen Aussagen hinsichtlich der Nutzung der Windenergie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Anlass der Entscheidung war eine Klage eines Windkraftbetreibers aus Trier gegen den Kreis Bitburg-Prüm auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Erichtung einer Windkraftanlage in Heckhalenfeld (Verbandsgemeinde Prüm). Das Urteil des BVerwG schafft Rechtssicherheit für die künftige Entwicklung der Windkraft in der Region Trier und damit auch im Kreis Bitburg-Prüm. Die für den Kreis Bitburg-Prüm im Regionalen Raumordnungsplan vorgesehenen 49 Entwicklungsbereiche mit rund 1329 Hektar Fläche sowie die vorgesehenen Ausschlussbereiche für die Nutzung der Windenergie gewähren nun einen verbindlichen Rahmen für die künftige Entwicklung. Die bisherige Genehmigungspraxis des Kreises Bitburg-Prüm, die in den vergangenen zwei Jahren in mehr als 20 Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Trier und dem Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigt wurde, wurde nunmehr auch vom BVerwG für rechtmäßig befunden. Konsequenzen hat die Entscheidung auch für die noch beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz anhängigen Verfahren, die die Standorte in Malbergweich (Verbandsgemeinde Kyllburg) und Großlangenfeld (VG Prüm) betreffen. Im Kreis Bitburg-Prüm wurden bisher 131 Windkraftanlagen errichtet und weitere 128 genehmigt. Der Prümer Bürgermeister Aloysius Söhngen nahm das Leipziger Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort