Zehn Euro bar auf die Hand

PRÜM. (mr) Die Gesundheitsreform wirft ihre Schatten voraus. Wie das Prümer St. Joseph-Krankenhaus mitteilt, muss die neue Praxisgebühr auch bei ambulanten Notfallbehandlungen und Operationen gezahlt werden - es sei denn, es liegt eine Überweisung oder eine Quittung über bereits gezahlte Gebühr vor.

"Wer in den ersten Januar-Tagen zur ambulanten Behandlung in das Krankenhaus muss, sollte deshalb zehn Euro mitbringen", empfiehlt Prüms Krankenhausdirektor Walter Minkenberg. Natürlich könne das Geld in Notfällen später bezahlt werden, denn: "Behandelt wird grundsätzlich jeder." Das Krankenhaus bittet aber alle Patienten, die zehn Euro bereit zu halten, um den Verwaltungsaufwand möglichst in Grenzen zu halten. Sicher sei derweil: Wer vorher bereits bei seinem Hausarzt oder einem Facharzt bezahlt habe, müsse die Gebühr nicht noch einmal entrichten. Allerdings sollte der Patient in diesem Fall eine Quittung vorlegen können. Minkenberg: "Für das Krankenhaus bedeutet die Einführung der Praxisgebühr ebenso wie für die niedergelassenen Ärzte einen enormen bürokratischen Aufwand. Da die Gesetzesänderung aber zum 1. Januar 2004 wirksam wird, besteht keine Ausnahmemöglichkeit." Die Zahlungspflicht gelte auch für Sozialhilfeempfänger. Da für die technische Umsetzung nur wenige Tage zur Verfügung stehen, bittet das Krankenhaus um Verständnis, dass noch kein elektronischer Zahlungsweg möglich ist.

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