Erst Antrag, dann Anfang

BITBURG/PRÜM. (red) Für die Betriebe der gewerblichen Wirtschaft im Landkreis Bitburg-Prüm bestehen vielfältige Förderprogramme für Investitionsvorhaben.

Aus dem regionalen Landesförderprogramm können so genannte verlorene Zuschüsse von bis zu 15 Prozent der Investitionskosten im Rahmen von betrieblichen Investitionsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Dies gilt für das produzierende Gewerbe, die überregional tätigen Handwerks- oder Dienstleistungsunternehmen sowie Fremdenverkehrsbetriebe. Gefördert werden die Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung der Betriebsstätte. Daneben können hier auch Investitionen zur Existenzgründung und Existenzsicherung innerhalb von fünf Jahren nach Gründung gefördert werden. Günstiger und langfristiger Zinssatz

Die finanzielle Unterstützung wird im Landkreis Bitburg-Prüm in Form von zinsgünstigen Darlehen in Höhe von bis zu 67 Prozent der Investitionskosten gewährt. Der Vorteil für die Betriebe liegt in einem günstigen, langfristig festgeschriebenen Zinssatz. Dieser beträgt zur Zeit 1,8 Prozent für eine zehnjährige Darlehenslaufzeit sowie 2,3 Prozent für eine 15-jährige Laufzeit. Der Zinssatz ist jeweils auf zehn Jahre festgeschrieben, die Auszahlung beträgt 96 Prozent. Für alle Förderungen gilt, dass vor Antragstellung nicht mit dem Vorhaben begonnen werden darf. Neben dem Förderprogramm bestehen weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Das Amt für Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm berät im Einzelfall und bietet Unterstützung bei der Beantragung der entsprechenden Mittel an. Als Ansprechpartner stehen Günter Gansen, Telefon 06561/154050 sowie Dorothea Schönhofen, Telefon 06561/154090 zur Verfügung.

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