Handlungsbedarf bei der Steuer

BITBURG-PRÜM. (red) Mit den jüngsten Steueränderungen wird der Sparerfreibetrag von 1650 Euro bei Alleinstehenden und 3100 Euro bei Verheirateten auf 1370 Euro und 2740 Euro gekürzt. Da davon bereits Kapitalerträge betroffen sind, die im Januar gutgeschrieben werden, rät die Kreissparkasse Bitburg-Prüm, frühzeitig alle bereits erteilten Freistellungsaufträge anzupassen.

Zusammen mit dem unveränderten Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 51 Euro beziehungsweise 102 Euro kann jeder Sparer Freistellungsaufträge in Höhe von insgesamt 1421 Euro oder 2842 Euro auf mehrere Kreditinstitute, Bausparkassen oder Fondsgesellschaften verteilen. Zwar wird die Sparkasse alle Freistellungsaufträge automatisch auf die neuen Betragsgrenzen kürzen. Handlungsbedarf besteht aber bereits, wenn mindestens ein weiterer Freistellungsauftrag an ein anderes Kreditinstitut erteilt wurde.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort