Neue Regeln

GEROLSTEIN. (red) Auch wenn Gesetze einfacher werden, müssen sich Betriebe umstellen. HWK und IKK helfen den Firmen dabei.

Seit 1. April sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse grundlegend neu geregelt. Dabei wurde die Grenze der so genannten 325-Euro-Jobs auf 400 Euro angehoben und die Pauschalierung der Abgaben neu gestaltet. Zudem wurde ein "Niedriglohnsektor" bis 800 Euro eingeführt. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen aus Handwerk und gewerblichem Mittelstand gab es zahlreiche Änderungen, die eine wesentliche Vereinfachung gegenüber den seit 1999 geltenden Regelungen bedeuten. In einer gemeinsamen Veranstaltung wollen Handwerkskammer Trier (HWK) und Innungskrankenkasse (IKK) am Montag, 7. April, ab 18 Uhr im Handwerksbildungszentrum Gerolstein über die Änderungen bei den Mini-Jobs bis 400 Euro sowie den neu geschaffenen "Niedriglohn-Sektor" für Beschäftigungen von mehr als 400 Euro bis 800 Euro informieren. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Anmeldungen werden telefonisch erbeten unter Telefon 0651/207171 oder per E-Mail: anmeldung@hwk-trier.de

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