Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose

Trier/Saarbrücken. (red) Die Regelungen zu Vermittlungsgutscheinen für Arbeitslose sind bis Ende 2010 verlängert worden. Darauf weist die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Rheinland-Pfalz-Saarland in Saarbrücken hin.

Seit 2002 können Arbeitslose mit Hilfe von Vermittlungsgutscheinen kostenlos die Dienstleistungen privater Arbeitsvermittlern utzen.Weitere Informationen zu den Vermittlungsgutscheinen bei den Agenturen für Arbeit und im Internet unter www.arbeitsagentur.de

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