50-Jähriger aus dem Kreis Vulkaneifel muss wegen Kindesentzugs ins Gefängnis

Daun · Ein Jahr ins Gefängnis muss ein 50-jähriger Mann aus dem Kreis Vulkaneifel, weil er die 15-jährige Freundin seiner Tochter, die von zuhause weggelaufen war, zehn Tage bei sich aufgenommen und dabei Polizei und Eltern in die Irre und an der Nase herumgeführt hat. Das hat das Amtsgericht Daun entschieden. Ob der Verurteilte gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt, ist noch unklar.

Die Staatsanwaltschaft hatte für ein Jahr und drei Monate Freiheitsentzug plädiert, die Verteidigung lediglich für eine Geldstrafe. Richter Hans Schrot begründete das Urteil vor allem mit der langen Vorstrafenliste des Angeklagten und mit der "List", die er an den Tag gelegt hat.
So hat er die Polizei zunächst mit einer SMS auf die falsche Fährte geschickt, nach der sich das Mädchen auf dem Weg nach Köln befinde. Und bei einem Besuch der Polizisten in seiner Wohnung hat er erneut gesagt, dass er nicht wisse, wo sie sei. Dabei versteckte sie sich gerade in einem Schrank in der Wohnung.

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