600 Euro Strafe für Landwirt wegen Tierquälerei

Obwohl die Viehherde sein "Firmenkapital" ist, kümmerte sich ein Landwirt aus der Verbandsgemeinde Kelberg nicht ausreichende um die Tiere. Eine Kuh und ein Kalb verendeten, bis zu den Knien im Matsch steckend, auf einer Weide. Wegen Tierquälerei muss der Bauer 600 Euro Geldstrafe bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Daun. (vog) Beim Prozess vor dem Dauner Amtsgericht malt Staatsanwältin Kristina Speicher ein Szenario auf, das jedem Tierfreund zuwider ist. Sie hält dem 52-jährigen Landwirt vor, am 23. Januar einer Kuh und einem Kalb länger anhaltenden Schmerz zugefügt zu haben. Die stark abgemagerte Kuh sei auf der Weide bereits verendet, als der Kreisveterinär eintraf. Das Kalb, das ebenfalls knietief im Morast steckte, lag auch in den letzten Zügen.

So schnell kann kein Morast entstehen



Der Kreisveterinär ordnete die Einschläferung an. Als Tierhalter habe der Angeklagte die Pflicht, erkennbar geschwächte Tiere von der Herde abzusondern und zu behandeln.

Doch der Landwirt zeigt sich zunächst uneinsichtig. Er erklärt: "Ich habe mir überhaupt nichts vorzuwerfen. Der Morast ist entstanden, weil die Tiere das Areal zertrampelt haben. Das Futter habe ich zum ersten Mal an diese Stelle geworfen."

Staatsanwältin Speicher schüttelt ungläubig den Kopf und hakt sofort nach: "Sie können uns doch nicht erzählen, dass eine gesunde Kuh innerhalb eines Tages, wenn Sie angeblich Ihre täglichen Kontrollen gemacht haben, verendet?" Der Bauer kontert: "Sie war noch nie ein starkes Tier."

Richter Hans Schrot glaubt dem Angeklagten auch kein Wort. Er meint mit Blick auf die Fotos: "Innerhalb von einem Tag kann ein so tiefer Morast nicht entstehen. Dafür müssen die Tiere schon länger auf der gleichen Stelle stehen, weil sie da gefüttert werden."

Trotz aller Unschuldsbeteuerung spricht das Gericht den Bauern nicht frei. Richter Schrot: "Ganz ungeschoren kommen Sie nicht aus der Sache raus."

Er schlägt gegen Zahlung einer Geldstrafe von 600 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung die Einstellung des Verfahrens vor. "Nur ausnahmsweise" stimmt Staatsanwältin Speicher zu. Das Urteil ist rechtskräftig, sobald der Landwirt gezahlt hat.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort