"Alibi-Beteiligung"

DAUN. Ein Naturpark Vulkaneifel ohne Vulkanberge? Das könnte nach Ansicht von Naturschutzverbänden das Ergebnis des mehr als zehnjährigen Ringens um den Park sein, sollte der Entwurf der Naturpark-Verordnung, der derzeit in den Gemeinden diskutiert wird (oder schon wurde), umgesetzt werden.

Gemeinsam mit dem Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund), dem Eifelverein, dem Landesjagdverband, dem Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz sowie der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald wird sich die Kreisgruppe Daun des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu) dafür einsetzen, durch "bessere Schutzbestimmungen den Erhalt der Vulkanlandschaft zu gewährleisten und eine effektive Mitarbeit und Mitbestimmung aller Interessierten zu erreichen", heißt es in einer Erklärung. Der Nabu stört sich daran, dass künftig der Gesteinsabbau - den die Naturschützer nicht grundsätzlich ablehnen - mit Ausnahme von drei Kernzonen (Salmwald, Lieser- und Uess-Tal) im gesamten Naturpark möglich sei, ohne dass die Naturschutzbehörden irgendeine Mitsprache hätten: "Das kann nicht akzeptiert werden." Vor diesem Hintergrund erweise sich der Verordnungs-Entwurf als "Preisgabe bisheriger Schutzbestimmungen" und falle damit weit hinter die Standards zurück, die in anderen Naturparks bereits erreicht worden seien. Kritisch sieht der Nabu auch die vorgesehene Park-Trägerschaft. "Um eine größtmögliche Transparenz sowie durch Einbindung der gesellschaftlich relevanten Kräfte (Verbände, Vereine, Interessensgruppen) auch eine große Akzeptanz zu erreichen, weisen 85 Prozent der Naturparks einen Verein als Träger auf", heißt es in der Erklärung. Dadurch könnten diese Gruppen nicht nur auf der Beratungs- und Arbeitsebene, sondern auch auf der Entscheidungsebene mit tätig werden. Träger für den Naturpark Vulkaneifel solle dagegen die "Natur- und Geopark Vulkaneifel Gesellschaft mbH" werden: "Damit wären nichtamtliche, nichtkommunale Gruppen von einer Mitarbeit auf der Entscheidungsebene völlig ausgeschlossen.""Hochwertige Projekte"

Die vorgesehene Möglichkeit, über "Beiräte oder sonstige Foren" an der Mitgestaltung beteiligt werden zu können, könne wegen der höchstens beratenden Funktion allenfalls als "Alibi-Beteiligung" angesehen werden. Dies werde auch deutlich dadurch, dass beispielsweise eine Förderung durch Leader-Plus-Förderprogramm der Europäischen Union voraussetze, dass nichtkommunale Organisationen mit 50 Prozent in den Entscheidungsgremien vertreten seien. Dem hält Landrat Heinz Onnertz entgegen: "Die bisherige Leader-Plus-Förderung hat gerade die Vereine von der Förderung ausgeschlossen, weil hier in der Regel lediglich die kommunalen Träger zuwendungsberechtigt waren." Zudem gebe es Beispiele (Natura-2000-Projekt am Naturschutzgebiet "Sangweiher"), wie durch die frühzeitige Einbindung der Akteure vor Ort - auch aus den Verbänden - "hochwertige innovative Projekte" initiiert und durch die Verwaltung umgesetzt worden seien. Onnertz weist darauf hin, dass durch Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms, der Raumordnung und Landesplanung die Vorrangflächen und Vorbehaltsgebiete für den Rohstoffabbau nach entsprechender Abwägung - auch mit naturschutzrechtlichen Anforderungen - dargestellt und ausgewiesen würden. Daran hätten sich bergrechtliche Fach- und kommunale Bauleitplanung zu orientieren. Fazit des Landrats: "Es wird hier zukünftig stärker auf die kommunale Einbeziehung und Verantwortung gesetzt." Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung sei gegenüber dem Bergrecht immer ein "schwaches Instrument" gewesen. "Wir müssen künftig stärker als bisher Gedanken der nachhaltigen Nutzung der Region in den Rohstoffabbau einbringen und auch Aspekte der Landschaftsentwicklung miteinbeziehen", erklärt Onnertz.

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