"Alles ging ratzfatz"

Wegen gefährlicher Körperverletzung muss sich ein 25-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten. Gemeinsam mit Freunden soll er ein Brüderpaar beim Sportfest in Daun-Neunkirchen verprügelt haben. Ob noch weitere Täter angeklagt werden, entscheidet der Staatsanwalt.

Daun. (vog) Nach Meinung von Staatsanwalt Wolfgang Grölinger hatte das "Nachspiel" am 21. Mai 2006 auf dem Neunkirchener Sportfest nichts mit Fairness zu tun. Nachts um 2.45 Uhr soll es zu der Schlägerei vor dem Festzelt gekommen sein. Eine Gruppe junger Männer, zu denen der Angeklagte gehörte, sollen grundlos ein Brüderpaar aus der Verbandsgemeinde (VG) Ulmen verprügelt haben. Als die Brüder das Festzelt verließen, um zur Toilette zu gehen, kam es zu einem harmlosen Anrempeln am engen Eingang. Die Brüder (20 und 22 Jahre) schildern den Vorfall deckungsgleich im Zeugenstand. Als sie weitergingen, sei ihnen die Gruppe der Mittzwanziger gefolgt. Der 20-Jährige sagte: "Als wir uns umdrehten, kam auch schon der erste Schlag, direkt auf die Nase. Alles ging ratzfatz." Er konnte noch sehen, wie zwei Männer auf seinen Bruder eintraten. Eindeutig wird der Angeklagte als einer der Schläger identifiziert. Zwei junge Männer, die als Zeugen geladen waren, identifizieren die Brüder bei einer Gegenüberstellung im Gerichtssaal als weitere Täter. Ob die zwei (einer wohnt in der VG Gerolstein, der andere in der VG Daun) mit auf die Anklagebank kommen, muss der Staatsanwalt entscheiden. Grölinger meinte: "Bei dem Vorfall ist noch einiges ungeklärt. Das sieht man daran, dass nur einer auf der Anklagebank sitzt." Täter und Opfer kannten sich nicht. Der Angeklagte, ein 25-jähriger Dachdecker aus der VG Gerolstein, bestreitet die Tat: "Ich hatte damals noch Bewährung und wusste um meine letzte Chance. Dann renne ich bestimmt nicht auf Feste und verprügle Leute." Richter Hans Schrot antwortete: "Das klingt plausibel, aber die Erfahrung sagt, dass sich derartige Situationen entwickeln und nicht vorher geplant sein müssen." Er brach die Beweisaufnahme nach der Gegenüberstellung ab, weil ein Polizist krankheitshalber nicht als Zeuge erschienen war. Der Polizist war im Festzelt und hatte die Streitparteien auseinander gebracht. Sobald er als Zeuge auftreten kann, wird der Prozess fortgesetzt.

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