Angst vor "Russen-Mafia"

Ein 45-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Kelberg hat für dubiose Auftraggeber Geld nach St. Petersburg transferiert. Wegen Geldwäsche wurde er nun vor dem Dauner Amtsgericht zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt.

Daun. (vog) "Bei dem Drohanruf wurde mir klar, dass da die Russen-Mafia hinterstehen muss. Ich hatte Angst, dass die auf einmal vor meiner Tür stehen. Deshalb habe ich weiter mitgemacht", erklärt der 45-Jährige aus der Verbandsgemeinde Kelberg zum Strafvorwurf. Der gebürtige Eifeler muss sich wegen Geldwäsche vor dem Dauner Amtsgericht verantworten.

Auf ein Konto in St. Petersburg weitergeleitet



Der Außendienstler hatte auf eine E-Mail, die einen Nebenjob als Finanzmakler anbot, geantwortet. Für seine Auftraggeber sollte er Geld von Bankkonten einziehen und auf ein Konto in St. Petersburg weiterleiten. Allerdings zog er das Geld von ahnungslosen Bankkunden ein, deren Zugangsdaten über Computer ausgespäht worden waren.

Von den insgesamt 6000 Euro behielt der Angeklagte 966 Euro Provision ein. Bei der letzten Überweisung am 3. August 2007 leitete er das Geld nicht am gleichen Tag weiter. Als der angebliche Drohanruf kam, war der zweifache Vater beruflich unterwegs. Er sagte vor Gericht: "Denen war egal, dass ich es berufsbedingt nicht direkt machen konnte. Sie meinten, ich könnte viel mehr als meinen Job verlieren, wenn ich nicht sofort zur Bank ginge."

Richter Hans Schrot zeigte Verständnis für seine Angst, aber nicht für die Vorgehensweise: "Statt zur Bank hätten sie zur Polizei gehen müssen. So waren sie ganz bewusst ein Rädchen im kriminellen System." Der Angeklagte legte den Vertrag mit den dubiosen Auftraggebern vor. Er meinte: "Zunächst hörte sich das alles sauber an." Als Richter Schrot den Vertrag auszugsweise vorlas, legte sich nicht nur bei Staatsanwältin Kristina Speicher die Stirn in Falten. Es war davon die Rede, dass "keine Lohnsteuerkarte benötigt werde, um sich bürokratischen Stress mit dem Finanzamt zu ersparen". Außerdem wird bei Nichteinhaltung der Bedingungen gedroht, "sofort das BKA und Interpol einzuschalten". Schrot zynisch: "Bestimmt, weil die im intensiven Kontakt stehen, weil gegen sie selbst ermittelt wird." Die Aussicht auf den "schnellen Euro" kam den blauäugigen Angeklagten teuer zu stehen. Er wurde zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt.

Interessiert verfolgten die Schüler der Klasse 8A der Dauner Hauptschule die Verhandlung. Nach dem Prozess stellten sie Richter Schrot viele Fragen zu juristischen Berufen und Strafverfahren am Amtsgericht.

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