Aus neckischem Spiel wird Körperverletzung: Amtsgericht Daun verurteilt 26-Jährigen zu 2700 Euro Geldstrafe

Daun/Gerolstein · Sie liebten und sie schlugen sich: Ein 26-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Gerolstein ist heute vom Amtsgericht Daun zu 2700 Euro Geldstrafe wegen mehrfacher Körperverletzung seiner damals 18-jährigen Freundin verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Vorwürfe der jungen Frau, die ihren Ex angezeigt hatte, waren nach Ansicht der Richterin "nachvollziehbar, schlüssig und glaubhaft". Daher folgte das Gericht nach der sich als schwierig gestaltenden Beweisaufnahme der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die hielt für die drei explizit vorgebrachten Fälle von Körperverletzung eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 30 Euro für angemessen.

Einmal soll der Mann die junge Frau am Hals gewürgt und ihr dann einen Kopfstoß gegen die Stirn versetzt haben, ein anderes Mal soll er ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, sodass sich vom Ohr bis zum Kinn ein Hämatom bildete. Und in einem dritten Fall soll er ihr mit der Hand unzählige Male auf den Oberschenkel gehauen haben - zuerst leicht und "im Spaß", dann heftiger. Das war der einzige Vorfall, zu dem es eine Zeugenaussage einer unbeteiligten Dritten gab. Der Angeklagte wiederum stritt alle Vorwürfe ab. Er sagte: "Das ist alles erstunken und erlogen."

Beachtlich auch: Beide, sowohl der Angeklagte als auch seine Ex-Freundin, gaben an, sich regelmäßig einvernehmlich geschubst und leicht geschlagen zu haben. Auf die verdutzte Nachfrage des Vertreters der Staatsanwaltschaft, ob diese "Raufereien" einen sexuellen Hintergrund gehabt hatten, sagte der Angeklagte: "Ja, schon. Wir haben uns zuerst geschubst, dann geküsst… ."

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