Auto- und Benzindieb hinter Gittern

Gerade mal drei Wochen aus dem Gefängnis, landete ein 52-Jähriger in der Eifel wieder hinter Gittern. Er hatte mit einem gestohlenen Auto an einer Dauner Tankstelle getankt und die Zeche geprellt. Mit den Bildern der Überwachungskamera machten ihn Polizisten auf der B 421 bei Mehren dingfest. Im Prozess vor dem Dauner Amtsgericht wurde er zu weiteren 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Daun. (vog) Der 52-jährige Angeklagte sieht völlig harmlos aus. Seine biedere Erscheinung "hilft" ihm seit 20 Jahren bei seinen Straftaten. Wie ein "roter Faden" (Staatsanwalt Thomas Grawemeyer) ziehen sich Einbruch-, Diebstahl- und Betrugsdelikte seit zwei Jahrzehnten durch seine Vita. 2003 sowie von September 2005 bis zum 16. Juli 2007 saß der Mann - ohne festen Wohnsitz - in Nürnberg in Haft. Mit 1600 Euro Entlassungsgeld blieb er ein paar Tage in der Lebkuchen-Stadt, bevor er zu seinem Bruder in den Bayerischen Wald fuhr. "Weil der Schlüssel steckte, war die Versuchung groß"

Auf dem Rückweg nach Viersen machte er Halt in Kelkheim bei Frankfurt. Nahe der Mainmetropole klaute er auf dem angeblichen Weg zur Pension ein Auto. "Weil der Schlüssel steckte, war die Verlockung groß", gesteht er vor Gericht. Auf dem Weg an den Niederrhein, wo er etliche Jahre gelebt hatte, machte er Station in Daun. Nach eigenem Bekunden wollte er "ein paar Abstecher an die Mosel" machen, hatte aber schon seit Nürnberg keinen Cent mehr in der Tasche. Am 3. August tankte er ohne zu zahlen für 53,06 Euro. Am 7. August nahmen ihn Dauner Polizisten auf der B 421, nahe Mehren, fest. Die Überwachungskamera der Tankstelle hatte das Kennzeichen und Fahrzeugtyp samt Farbe geliefert, so dass die Polizei ihn in dem gestohlen gemeldeten Auto ausmachen konnte. Beim Prozess vorm Dauner Amtsgericht waren die Fakten schnell geklärt. Über das Strafmaß herrschte Uneinigkeit. Staatsanwalt Grawemeyer wollte den unverbesserlichen 52-Jährigen für 19 Monate hinter Gittern sehen - wegen negativer Sozialprognose und deutlichen Sanktionen, weil er nur drei Wochen nach Haftentlassung erneut straffällig wurde. Der 52-Jährige bleibt in Haft

Pflichtverteidiger Bernd Hoffmann stellte den Diebstahl in Frage, weil sein Mandant das Auto in Viersen wieder abstellen wollte. und es quasi nur auf Zeit "geliehen" hatte. Er plädierte auf eine Strafe unter einem Jahr. Richter Hans Schrot urteilte schließlich auf 15 Monate Freiheitsstrafe - ohne Bewährung. Der 52-Jährige bleibt in Haft. Auf eine vorzeitige Entlassung brauche er nicht zu spekulieren, so Schrot. Das Urteil ist rechtskräftig.

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