Baumaßnahmen können beginnen

Im Flurbereinigungsverfahren Dreis-Brück/Dockweiler hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier vor Kurzem den Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan sowie den dazugehörenden Finanzierungsplan genehmigt. Dem baldigen Start der Bauarbeiten im Vulkaneifelkreis steht somit nichts mehr im Weg.

Dreis-Brück/Dockweiler. (red) Wie das Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Eifel mitteilt, kann jetzt mit den geplanten Baumaßnahmen begonnen werden. Die Ausschreibung für die Erneuerung einiger sehr schadhafter asphaltierter Wege ist bereits erfolgt. Auslöser für die Flurbereinigung sind die Planungen für den Lückenschluss der Autobahn A 1 mit dem neuen Autobahnzubringer B 410 neu. Daher ist es folgerichtig, dass die Kosten der durch die Autobahnplanung verursachten Ausbaumaßnahmen in der Bodenordnung vom Bund als Straßenbaulastträger übernommen werden. Trotz dieser Kostenerstattungen hat auch der Straßenbaulastträger große Vorteile von dem Bodenordnungsverfahren, da er schneller und kostengünstiger in den Besitz der erforderlichen Flächen kommt.Grundstücksgestaltung als nächster Schritt

Diese Gestaltung der neuen Grundstücke ist der nächste Schritt, der im laufenden Flurbereinigungsverfahren ansteht. "Wir setzen alles daran, dass die Besitzeinweisung in die neuen Grundstücke möglichst noch im Jahr 2008 erfolgen kann", sagte Hermann Laures, der das Flurbereinigungsverfahren bearbeitet. "Die Landwirte und die übrigen Grundstückseigentümer haben dann den Vorteil, große und zusammenhängende Grundstücke zu bekommen, die durch Wege gut erreichbar sind. Der Bund wird dann ebenfalls in die von ihm benötigten Flächen eingewiesen und der Autobahnbau kann zügig weitergehen", so Hermann Laures.

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