Beleidigungen, Bedrohungen

DAUN. (vog) Ein Libanese aus der Verbandsgemeinde Daun ist angeklagt, weil er einem Angestellten der Ausländerbehörde Gewalt androhte. Zum Prozess ist der 48-Jährige, der schon ein längeres Strafregister hat, nicht erschienen. Die Polizei wird ihn zum nächsten Termin bringen. Obwohl des Landes verwiesen, muss er wegen Problemen mit dem Pass geduldet werden.

"Ich kenne dich. Ich mache dich kalt wegen der Anzeige, verabschiede dich von deinen Eltern", soll der Libanese den Mitarbeiter der Kreisverwaltung am Telefon bedroht haben. Der Angestellte der Ausländerbehörde hatte ihn angezeigt, weil er ihn unterwegs mit einem Auto getroffen hatte und wusste, dass der Libanese gar keine Fahrerlaubnis hatte. Der angeklagte Ausländer lebt schon seit vielen Jahren in der Verbandsgemeinde Daun. Er ist bei der Polizei und vor Gericht bekannt. In den nächsten Tagen endet eine Bewährungsstrafe wegen Trunkenheitsfahrten, Beleidigungen, Bedrohungen und Widerstand gegen Vollzugsbeamte. In einem anderen Verfahren wurde der Libanese zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Da die Berufung vor kurzem zurückgewiesen wurde, wird er demnächst die Ladung zum Haftantritt bekommen.Dem Richter blieben zwei Möglichkeiten

Nichtsdestotrotz hätte er sich vor dem Dauner Amtsgericht wegen der Bedrohung des Angestellten der Ausländerbehörde verantworten müssen. Als er nicht erschien, obwohl er die Ladung dazu am 21. Dezember 2005 erhalten hat, hatte Richter Hans Schrot zwei Möglichkeiten. Wegen der aktuellen Vorwürfe droht dem Libanesen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Deshalb hätte Schrot einen sofortigen Haftbefehl beantragen oder ihn von der Polizei vorführen lassen können. Schrot entschied sich nach Rücksprache mit dem Staatsanwalt für die zweite Variante. Der Angeklagte wird also zur nächsten Verhandlung am 8. Februar von der Polizei in den Gerichtssaal gebracht. Die TV-Nachfrage bei der Ausländerbehörde, warum ein strafauffälliger Ausländer im Land bleiben kann, zeigte einige Handicaps auf, denen die Kreisverwaltung ausgesetzt ist. Pressesprecher Heinz-Peter Hoffmann: "Wegen der begangenen Straftaten ist er rechtskräftig ausgewiesen und damit auch ausreisepflichtig." Eine Abschiebung scheitere derzeit daran, dass kein gültiger Pass vorliege. Die Passbeschaffung gestalte sich "in Zusammenarbeit mit der Clearingstelle und der Botschaft wiederum als sehr schwierig und zeitaufwändig". Bis zur Klärung muss der 48-Jährige zwangsläufig geduldet werden. Bei der Polizei ist der Libanese zwar "aktenkundig" bekannt, aber der stellvertretende Leiter der Polizeiinspektion Daun, Werner Müllen, sagt mit Blick auf die Kriminalitätsstatistik: "Im Kreis Daun sind Ausländer nicht mehr oder weniger kriminalitätsauffällig als Deutsche." Seit Jahren liege der Ausländeranteil bei den ermittelten Tatverdächtigen konstant bei acht Prozent. Momentan leben im Kreis Daun rund 2000 Ausländer aus 94 Nationen - bei einer Gesamtbevölkerung von 64000 Einwohnern.

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