Bewährung oder Freispruch?

Eine gute und eine schlechte Nachricht für den Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Kaisersesch, Ewald Mattes: Das Verfahren wegen Untreue wurde eingestellt, doch für den Vorwurf der sexuellen Nötigung beantragte Staatsanwältin Ute Adams-Backes ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Cochem. (bm) "Wer zu viel und zu oft gräbt, muss aufpassen, dass er nicht abstürzt", eröffnete Staatsanwältin Ute Adams-Backes ihr Plädoyer. Dass Ewald Mattes in der Vergangenheit gern Frauen "angegraben" hat, räumte er im Verlauf der Verhandlung ein. Und dass die eine oder andere ihm beim Graben auch gern die Steine aus dem Weg räumte, wurde ebenso deutlich. Und so diente die freimütige Zeugenaussage einer früheren VG-Mitarbeiterin, deren Dienstreise freiwillig im Hotelbett des Chefs endete, als Beleg der Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin. Staatsanwaltschaft und Nebenklage erklärten, dass die späte Anzeige der Vorwürfe gegen Mattes die Nebenklägerin nicht unglaubhaft mache. Adams-Backes wies darauf hin, dass es legitim sei, sich die Anzeige lange zu überlegen. Für Verteidiger Rüdiger Deckers dagegen waren die Anschuldigungen nicht nur unglaubwürdig, sondern er bezweifelte gar "ihre Aussagefähigkeit". Das gehe allein schon aus dem ärztlichen Bericht des Neurologen hervor, bei dem die Frau in Behandlung ist.

"Ist sie vielleicht eine Trittbrettfahrerin?"



Auf ein aussagepsychologisches Gutachten der Nebenklägerin sei bislang verzichtet worden, weil Mattes' Unschuld auch mit den "juristischen Regeln der Beweisführung" zu belegen sei. So könne die Frau ihre schweren Anschuldigungen mit keinerlei zusätzlichen Beweismitteln stützen. Die seien nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aber notwendig. Für Mattes' Unschuld spricht nach Ansicht seines Verteidigers unter anderem: Die Bluse, die der Bürgermeister nach Aussage der Frau im Aufzug eines Stuttgarter Hotels zerrissen haben soll, um ihr an die Brust zu fassen, hat sie weggeworfen. Knapp zwei Monate nach diesem Vorfall habe die Nebenklägerin mit "dem gleichen Übeltäter" eine weitere Dienstreise nach Köln unternommen. Einerseits wollte sie ihren kranken Ehemann nicht mit der Schilderung der Vorfälle belasten, andererseits habe sie ihm aber ein Verhältnis mit dessen Freund zugemutet.

Da sich die Anzeige gegen den Bürgermeister nicht zuletzt darauf bezog, "dass Gelder in die falsche Richtung" geflossen sein sollten und die Nebenklägerin ihrem ehemaligen Chef sexuelle Nötigung sozusagen als Zugabe vorwirft, stellte der Verteidiger die Frage: "Ist sie vielleicht eine Trittbrettfahrerin?" Immerhin habe sie ihre Anzeige öffentlich angekündigt, nachdem Mattes seine Kandidatur als Landrat des Kreises Cochem-Zell plante. Das Urteil wird am Dienstag, 11. August, verkündet. Der Vorwurf, Mattes habe Reisekosten nicht ordnungsgemäß abgerechnet, ist vom Tisch. Das Verfahren ist eingestellt worden.

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