Brandstifter bleibt weiter in Untersuchungshaft

WALSDORF. (vog) Erstes Urteil vom Amtsgericht Wittlich bestätigt: Der 46-jährige Brandstifter aus Walsdorf bleibt in Untersuchungshaft. Das Gericht geht davon aus, dass er ohne Therapie weitere Straftaten beghen könnte.

"Zwei Jahre und vier Monate Haft plus Unterbringung in der Zwangsmaßregel", verkündet Richterin Tanja Parent am Amtsgericht Wittlich das neue Urteil. Im ersten Prozess war der Heizungsbauer aus Walsdorf zu zweieinhalb Jahren Haft plus Zwangstherapie wegen Alkoholsucht verurteilt worden (der TV berichtete). Die Verhandlung wurde neu aufgerollt, weil Verteidiger Christoph Rühlmann vorm Koblenzer Oberlandesgericht bei einer Sprungrevision (hierbei wird die eigentliche Berufungsinstanz übersprungen) in einigen Punkten Recht bekam. Nun kündigt Rühlmann an: "Wir überlegen, ob wir in Berufung vor das Landgericht Trier gehen sollen, weil wir dort ein milderes Urteil erwarten." Dabei läuft dem seit 17 Monaten in U-Haft sitzenden Angeklagten und der Verteidigung die Zeit davon. Wird die Zwangstherapie bestätigt, muss der Angeklagte sie antreten. Dann könnte die Gesamt-Prozesszeit länger dauern als die Zeit, die der Angeklagte "absitzen" muss. Die Dauer einer Zwangstherapie wird mit mindestens einem Jahr angegeben. Die Frage, ob bei einer Freilassung die Gefahr weiterer Straftaten besteht, beantwortete das Gericht wie auch Staatsanwalt Sebastian Jakobs eindeutig mit "Ja". Neben der Brandstiftung am eigenen Haus wurde der alkoholabhängige Familienvater auch wegen eines schweren Autounfalls mit Körperverletzung verurteilt. Jakobs sieht die Brandstiftung als "Teil der Erpressungsstrategie gegen die Ehefrau". Verteidiger Rühlmann: "Der Maßregelvollzug ist für ihn das falsche Biotop, weil da nur Schwerkriminelle sind." Innerhalb eines Monats entscheidet sich, ob vor dem Landgericht Trier der Berufungsprozess stattfinden wird.

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