"Das ist eine verzwickte Situation"

GEROLSTEIN-GEES. Der Jagdgenossenschaft im Stadtteil Gees droht das Aus, weil die Flächenaufteilung seit Jahrzehnten nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Das wurde jetzt bekannt. Die Dorfbevölkerung, mehrere Hundert Jagdgenossen und der Jagdpächter wissen noch nichts vom drohenden Unheil.

"Wenn das publik wird, wird es allerhand Unruhe geben", prophezeit Jagdvorsteher Karl Kuhl. Die Stimmung sei sowieso schon "tief im Keller". Wenn es zur Zerschlagung der Jagdgenossenschaft kommt, werden dem Ort jährlich 15 500 Euro Jagdpacht-Einnahmen verloren gehen. Kuhl erklärt: "Außerdem haben viele Jagdgenossen seit Jahrzehnten ihren Anteil im allgemeinen Topf gelassen, und das ist nachträglich nicht mehr einzufordern." Ein weiterer eklatanter Nachteil wäre die wegfallende Wildschadensregulierung bei Feld- und Flurschäden. Ohne Verpachtung kein Schadensersatz. Langjährige Gerüchte sollen geklärt werden

Dabei begann das Dilemma schon am 17. Oktober 2005. Damals stellte Helmut Hauth (CDU) im städtischen Haupt- und Finanzausschuss die offizielle Anfrage, ob in Gees die Bildung eines städtischen Eigenjagdbezirkes (EJB) möglich sei. Hauth: "Ich wollte Klärung über die Gerüchte, dass in Gees seit Ewigkeiten ein Gesetzesverstoß begangen würde." Am 9. November hakte Gerd Möller von der gleichnamigen Wählergruppe bei der Verwaltung nach. Seitdem laufen im Rathaus die Recherchen auf Hochtouren. Still zwar, aber hoch explosiv. Kämmerer Edgar Weis kommentiert die TV-Anfrage zurückhaltend: "Das ist eine verzwickte Situation. Viele Entscheidungen stehen noch an. Vieles hängt vom politischen Willen der Stadt ab." Die Sachlage: Das verpachtete Jagdrevier umfasst den städtischen EJB mit 141 Hektar sowie zwei Areale der Jagdgenossen, die gemeinschaftlichen Jagdbezirke (GJB) rund ums Dorf mit 190 Hektar und einer "Insel" zwischen Stadt- und Staatsforst (angrenzend an die Sandgrube) mit 60 Hektar. Seit 54 Jahren steht offiziell diese Aufteilung in den amtlichen Unterlagen. Handicap: Laut Gesetz muss der GJB zusammenhängend mindestens 250 Hektar umfassen. "Wir sind selber überrascht, dass es keine Verbindung zwischen den beiden Flächen gibt. Ohne Anfrage hätte das auch nie zur Debatte gestanden", erklärt Weis. Die Unterbrechung, entlang der K 33 Richtung Neroth - zwischen EJB und Staatsforst Kienscheid - ist 430 Meter lang. Zur Klärung der rechtswidrigen Situation sind mehrere Lösungen möglich. Lösung I: Die Stadt tritt einen Streifen des EJB entlang der K 33 an die Jagdgenossen ab, so dass eine Verbindung geschaffen werden kann. Das Revier bleibt wie gehabt. Lösung II: Die Stadt hebt den erklärten Verzicht auf die Nutzung eines EJB (zuletzt am 15. Oktober 1997 bis auf Widerruf abgegeben) auf und verpachtet den EJB (gesetzliche Mindestgröße 75 Hektar) selbst. Für Jagdvorsteher Kuhl die haarsträubendste Variante: "Dann ist es fraglich, ob wir unser Areal noch verpachtet kriegen, weil der EJB einen erheblichen Anteil am interessanten Hochwildrevier ausmacht."Das Filetstück im Revier

Der EJB ist nämlich das Filetstückchen im Geeser Jagdrevier, weil er fast ausschließlich aus Waldflächen besteht. Der GJB ist zu drei Vierteln Feldflur und liegt äußerst unattraktiv (aus Jägersicht) rund um die Ortslage und Sandgrube. Die Sorgen des Jagdvorstehers sind allerdings berechtigt. Er weiß um den Beschluss des Stadtrates im September 2003, wonach die EJB in Michelbach und "links der Kyll", nach mehr als 70 Jahren anderer Regelung, von der Stadt künftig selbst verpachtet und somit auch die Jagdgenossenschaften gesprengt wurden (der TV berichtete mehrmals). Lösung III: Die Stadt verpachtet den EJB selbst und die gemeinschaftlichen Jagdbezirksflächen werden den angrenzenden Revieren Pelm, Berlingen, Neroth, Stadt- und Staatsforst zugeschlagen. "Schlimmstenfalls haben es die Geeser künftig mit fünf unterschiedlichen Jagdgenossenschaften zu tun", rechnet Kämmerer Weis vor. Alle Varianten sollen dem Forst- und Wegebauausschuss der Stadt in der Mai-Sitzung sowie den Jagdgenossen in der Jahreshauptversammlung und dem Ortsbeirat in den kommenden Wochen dargelegt werden. Die Verwaltung sucht bis dahin, gemeinsam mit der Unteren Jagdbehörde, nach einer Übergangslösung. Weis meint: "Am sinnvollsten wäre eine Änderung zum Ablauf des Pachtvertrages im März 2010."

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