Den Weiterbau der A 1 begleiten

BODENBACH. (red) Im Flurbereinigungsverfahren Kirchspiel Bodenbach mit den Gemeinden Bodenbach, Bongard, Borler und Gelenberg läuft derzeit die Bewertung der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke.

Vor Beginn der Bewertung der Grundstücke war der achtköpfige Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gewählt worden. Vorsitzender ist Günter Rätz aus Bodenbach. In Bodenbach, Bongard, Borler und Gelenberg wurde im Herbst 2004 vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel die Unternehmensflurbereinigung angeordnet. Mit diesem Verfahren, das sich auf mehr als 1440 Hektar erstreckt, soll der Weiterbau der A 1 von Daun/Darscheid in Richtung Nordrhein-Westfalen begleitet und unterstützt werden. Die Gemarkungen werden jeweils durch die geplante Neubaustrecke der A 1 und den notwendigen Ausgleichsmaßnahmen betroffen. Dabei werden land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. In den vier Gemeinden wird für die A 1 eine Flächen-Inanspruchnahme von insgesamt rund 210 Hektar (davon allein rund 105 Hektar in der landwirtschaftlichen Nutzfläche) verbunden sein. Weitere zunächst im Verfahrensgebiet vorgesehene Landespflegemaßnahmen im Umfang von 36 Hektar wurden von der Straßenverwaltung zur Entlastung der Landwirtschaft bereits in andere Gemarkungen verlagert. Die Flächen für die landespflegerischen Ausgleichsmaßnahmen sollen zum Teil erworben beziehungsweise bei Extensivierungsmaßnahmen oder Streuobstwiesen durch Nutzungsbeschränkungen ausgewiesen werden. Weiteres Ziel des Verfahrens ist es, die Flurverfassung der Gemarkungen als Ausgleich für die Nachteile durch die Autobahn zu verbessern, da die Erstbereinigungen bereits um die Jahrhundertwende (zwischen 1892 und 1902) stattfanden und somit eine Anpassung der engen Wegenetze und kleinen Wirtschaftsblöcke an die heutigen Anforderungen einer modernen Landwirtschaft erforderlich ist. Zur Umsetzung der Flächenzusammenlegung ist aber zunächst eine umfassende Bodenbewertung der Bewirtschaftungsflächen erforderlich. Dabei werden alle Grundstücke von landwirtschaftlichen Sachverständigen aufgrund von Bodenproben bewertet. Die Proben sind zur Festlegung der Tauschwerte zur Erfüllung der wertgleichen Landabfindung wesentliche Grundlage. Diese Arbeiten laufen zur Zeit vor Ort. Zuvor hatte der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, dem aus jedem Ort jeweils zwei Mitglieder angehören, den Wertermittlungsrahmen zusammen mit dem DLR und den landwirtschaftlichen Sachverständigen aufgestellt. Die Arbeiten der Wertermittlung werden noch bis in den Herbst andauern.

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