Der Radweg ist der Holzweg

BIRGEL. Theo Peters, Unternehmer aus Lissendorf, besteht darauf, dass er seinen Wachhund weiterhin via Auto auf dem Kylltalradweg in Birgel Gassi führen darf. Ordnungsamt und Polizei sind anderer Meinung. Auslöser für die Debatte war ein Bericht in unserer Zeitung.

Im TV-Artikel vom 4. April ist Theo Peters namentlich nicht erwähnt, weil mehrere Hundehalter in gleicher Manier auf dem Kylltalradweg mit ihren Vierbeinern unterwegs waren. Das ärgerte nicht nur den Bürger, der Anzeige erstattete, sondern auch den Ortsbürgermeister und die Ordnungsbehörden. Allerdings glaubt der Lissendorfer Unternehmer gute Gründe zu haben, sein Verhalten zu rechtfertigen. Peters erklärt: "Mein Hund ist ein ausgebildeter Wachhund und gilt deshalb als Nutztier." Da das Teilstück des Kylltalradweges vom Birgeler Ortsrand in Richtung Crumpsmühle (Hillesheim) auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt werden darf, fühlt Peters sich durchaus auf der sicheren Seite. Er sagt: "Nutztiere dürfen samt Aufsichtsperson Landwirtschaftswege nutzen, und dass das Herrchen ein zum Transport des Nutztieres geeignetes Fahrzeug mitführen darf, ist in meinen Augen nur logisch." Gerhard Kauth von der Polizeiinspektion Prüm schüttelt über diese Auslegung der Rechtslage den Kopf. Der Polizeihauptkommissar sagt: "Verkehrsrechtlich ist Herr Peters mit seiner Meinung auf dem Holzweg, und das werde ich ihm beweisen." Peters hat bisher nur mit dem Polizisten telefoniert, der Anhörungsbogen zum Verfahren ist noch auf dem Postweg unterwegs. Kauth bleibt bei seiner Position: "Herr Peters ist uneinsichtig, und das werde ich der Bußgeldstelle mitteilen. Führt er seinen Hund noch mal mit dem Auto auf dem Radweg Gassi, gilt das als Vorsatz."55 Kilogramm sind keine Bedrohung für Passanten

Härtere Strafen seien die Konsequenz. Gegen die Beschreibung "uneinsichtige Hundehalter", die auch schon der Ortsbürgermeister gegenüber dem TV bei dem ersten Bericht gebraucht hatte, wehrt sich der Lissendorfer Unternehmer vehement. Er zetert: "Unhaltbare Vorwürfe anzeigewütiger Bürger dürfen nicht zu Vorverurteilungen wie ,besonders uneinsichtige Hundehalter' führen." Sein 55 Kilogramm schwerer Schäferhund sei als ausgebildeter Wachhund keineswegs eine Bedrohung für Passanten. "Die Vorwürfe sind total aus der Luft gegriffen", schimpft er weiter. Außerdem fordert Peters Klarheit über die Deklaration des besagten Weges. Die "Doppelwidmung per Duldung" (als Landwirtschafts- und Radweg) ändere nämlich nichts an der Vorrangigkeit der landwirtschaftlichen Nutzung. Womit Radfahrer und Spaziergänger ins Hintertreffen gerieten. Werner Arenz, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Obere Kyll, hält dagegen: "Das spielt doch gar keine Rolle. Die Schilder verbieten Hundehaltern ganz klar die Nutzung mit dem PKW, selbst wenn er 200 ausgebildete Wachhunde ausführt." Peters sei kein Anlieger und habe deshalb auf dem Kylltalradweg mit dem Auto nichts zu suchen. Arenz meint kopfschüttelnd: "Wenn alle Firmeninhaber in Köln ihre Wachhunde auf der Rheinpromenade Gassi führen würden, müssten dort Ampeln gebaut werden." In der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates wurde im Jünkerather Rathaus eine neue Gefahrenabwehrverordnung beschlossen. Bürgermeister Arenz hält die Verordnung für "wasserdicht", auch wenn sie noch von der Auf- sichts- und Dienstleistungsdirektion genehmigt werden muss. Danach gelten für alle Hundehalter an der Oberen Kyll demnächst striktere Vorschriften. Unternehmer Peters behält sich derweil vor, "wenn er alleine in der Sache nicht weiterkommt, einen Rechtsanwalt einzuschalten".

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