Diebesbeute im Wert von mehr als 120.000 Euro: Gericht verurteilt Vater und Sohn

Wittlich/Kelberg · Zwei Männer haben sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Wittlich wegen Diebstahls verantworten müssen. Die Täter sollen kurz hintereinander zweimal in das gleiche Haus in einem Ort in der Verbandsgemeinde Kelberg (Vulkaneifelkreis) eingebrochen sein. Ihre Beute: Gegenstände im Wert von mehr als 120.000 Euro.

Gut besucht ist am Dienstag die Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Wittlich gewesen. Vater und Sohn, die seit Herbst in Untersuchungshaft in Trier und Wittlich sitzen, müssen sich wegen schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls verantworten, fast ihre komplette Familie ist anwesend.

Die Anklage: Die Staatsanwaltschaft wirft einem 20-Jährigen und einem 41-jährigen Vater vor, Ende September vergangenen Jahres zweimal in ein Haus in der VG Kelberg eingebrochen zu sein. Beim ersten Einbruch sollen sie die Terrassentür aufgebrochen haben und Gegenstände im Wert von rund 85.000 Euro gestohlen haben, darunter Schmuck, Münzen und Luxus-Uhren. Sechs Tage später soll das Duo erneut in das Haus eingebrochen sein und Schmuck im Wert von mehr als 41.000 Euro gestohlen haben.

Die Angeklagten: Der 20-Jährige hat die Schule ohne Abschluss verlassen, keine Ausbildung und ist arbeitslos. Er hat vier Einträge ins Zentralregister: wegen Sachbeschädigung, Diebstahls, vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Sein Vater hat 15 Einträge: unter anderem mehrfach wegen Fahrens ohne Führerschein sowie wegen Sachbeschädigung, Betrug, Diebstahls und Urkundenfälschung.

Die Verständigung: Kaum ist die Anklage im voll besetzten Sitzungssaal verlesen, wird die Verhandlung unterbrochen. Gericht, Verteidigung und Staatsanwältin ziehen sich zu einem mehr als einstündigen Rechtsgespräch zurück. Fazit: gestehen die Angeklagten, können sie mit Bewährungsstrafen rechnen.

Die Geständnisse: Beide Männer räumen die Taten ein und lassen von ihren Anwälten eine entsprechende Erklärung verlesen. Bei der anschließenden Vernehmung durch den Vorsitzenden Richter Josef Thul sagt der ältere Angeklagte aus, für die Beute, die sie gezielt im Haus gesucht haben, 6000 Euro von einem Hehler erhalten zu haben. Bei der Rekonstruierung der Tat wird der Richter noch einmal deutlich: "Das war schon eine ziemlich harte Nummer."

Das Urteil: Das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Josef Thul verurteilt die beiden Männer aufgrund ihrer Geständnisse zu Bewährungsstrafen. Der 20-Jährige wird nach dem Jugendstrafrecht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, sein Vater zu zwei Jahren. Damit liegt das Gericht im Fall des Heranwachsenden etwas über der Forderung der Staatsanwältin und folgt ihrer Forderung im Fall des Vaters. Die Verteidiger hatten eine etwas milderes Urteil gefordert. In seiner Urteilsbegründung macht Richter Thul noch einmal deutlich: "Wir sind hier in einem Bereich hochkrimineller, organisierter Kriminalität." Hätten beide Angeklagten nicht gestanden, wären die Urteile deutlich höher ausgefallen und nicht zur Bewährung ausgesetzt worden. Beide Strafen sind, mit Auflagen, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Haftbefehle werden aufgehoben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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