Eilverordnung zur Geflügelpest

DAUN. (red) Vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Geflügelpestsituation in Europa hat der Bund eine Eilverordnung erlassen, wonach die Geflügelhalter zu So-fortmaßnahmen angehalten werden. Danach gilt ab Samstag, 22. Oktober, dass Hühner, Truthühner, Perlhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse bis einschließlich 15. Dezember in geschlossenen Ställen zu halten sind.

Dies gilt unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Davon abweichend darf Geflügel außerhalb geschlossener Ställe nur gehalten werden, soweit die Tiere unter einer dichten Abdeckung gehalten werden, die sie nach allen Seiten sowie nach oben hin durch Drähte beziehungsweise Netze absichert und das Eindringen von fremden Vögeln verhindert. Dabei ist mindestens monatlich eine klinische tierärztliche Untersuchung des Geflügels durchzuführen und tierärztlich zu dokumentieren. Die Tierarztkosten müssen nach derzeitigem Stand vom Tierhalter übernommen werden. Der Geflügelhalter hat dem Veterinäramt das Halten seines Geflügels außerhalb eines geschlossenen Stalles unverzüglich unter Angabe des Standortes und der getroffenen Vorkehrungen anzuzeigen. Nähere Informationen sind beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Daun unter der Telefon 06592/933304 (Manfred Roden) abzufra-gen. Auskünfte erteilt auch das Verbraucherministerium unter www.Verbraucherministerium.de

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