Ein Golfplatz am Nürburgring

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mit Sitz in Koblenz hat als Obere Landesplanungsbehörde das Raumordnungsverfahren für die geplante "Erlebnisregion Nürburgring" mit positivem Entscheid abgeschlossen.

 Die „Erlebniswelt“ am Nürburgring gibt es schon. Ein Golfplatz in der „Erlebnisregion“ soll nun entstehen. Foto: TV-Archiv/Nürburgring GmbH

Die „Erlebniswelt“ am Nürburgring gibt es schon. Ein Golfplatz in der „Erlebnisregion“ soll nun entstehen. Foto: TV-Archiv/Nürburgring GmbH

Welcherath/Brücktal/Kirsbach. (red) Der in Abstimmung mit der Obersten Landesplanungsbehörde, dem rheinland-pfälzischen Innenministerium, ergangene raumordnerische Entscheid bezieht sich auf die Planung eines Golfplatzes mit zwei potenziellen Standorten in der Verbandsgemeinde Adenau (Landkreis Ahrweiler) sowie in der Verbandsgemeinde Kelberg (Landkreis Vulkaneifel). Die Nürburgring GmbH beabsichtigt, durch diese verschiedenen Entwicklungszonen die Anziehungskraft des Nürburgrings weiter zu steigern und auch auf die Wintermonate auszudehnen. Dadurch sollen der Wirtschaftsfaktor Nürburgring in der Eifelregion gestärkt, Arbeitsplätze nachhaltig gesichert und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Neben der Formel 1 und den Motorsportveranstaltungen sollen weitere Umsatz- und Ertragsquellen erschlossen werden.In dem Raumordnungsverfahren sind die jeweiligen Belange und zu vertretenden Schutzgüter der berührten kommunalen Gebietskörperschaften, Planungsträger und anerkannten Naturschutzverbände gegenübergestellt worden. Außerdem wurden die Äußerungen aus der Öffentlichkeit in die Würdigung einbezogen. Als Ergebnis der raumordnerischen Bewertung und Abwägung wurde von der SGD Nord festgestellt, dass der Alternativstandort Welcherath/Kirsbach/Brücktal die raumverträglichste Lösung darstellt. Die Maßgaben betreffen unter anderem naturschutzfachliche Vorgaben, immissionsschutzrechtliche Aspekte, wasserwirtschaftliche Erfordernisse sowie landwirtschaftliche Gesichtspunkte. Diese sind im Rahmen der sich anschließenden Bauleitplanung beziehungsweise des öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahrens umzusetzen. In Kürze besteht die Möglichkeit einer örtlichen Einsichtnahme in den Entscheid bei den Verbandsgemeindeverwaltungen in Adenau und Kelberg.

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