Ein Streit um Geld

DAUN. Ein ehemaliger Anwalt aus Daun, dem Betrug vorgeworfen wurde, ist vor dem Amtsgericht Daun freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer allerdings eine Geldstrafe und erwägt, Einspruch einzulegen.

"Wir werden innerhalb einer Woche das Urteil überprüfen und entscheiden, ob wir Einspruch einlegen", erklärt Staatsanwalt Thomas Grawemeyer unmittelbar nach dem Prozess gegen einen unter Betrugsverdacht stehenden Anwalt. Grawemeyer ist davon überzeugt, dass der 50-jährige Jurist, dem im Sommer die Zulassung entzogen wurde, eine Dauner Computerfirma betrügen wollte. Dabei geht es um den Kauf einer Computer-Anlage im Sommer 2001 für 7970 Mark. (der TV berichtete). Im Plädoyer skizziert der Staatsanwalt die schlechte finanzielle Situation des Juristen zu diesem Zeitpunkt. In der Zeit von Januar bis November 2001 habe es etliche Vollstreckungsbeschlüsse gegen ihn gegeben. "Der Gerichtsvollzieher muss bei ihm ein- und ausgegangen sein, und mitten in dieser Zeit kaufte er die Computer-Anlage", sagte Grawemeyer. Außerdem seien im Juni und September 2001 Haftbefehle beantragt worden, damit der Angeklagte die eidesstattliche Versicherung ablege. Der Staatsanwalt berücksichtigte in seinem Strafantrag die langen Zeitabläufe und dass die Anlage mittlerweile bezahlt wurde. Statt einer Freiheitsstrafe forderte er 50 Tagessätze zu je 40 Euro. Der Vorsitzende Richter Hans Schrot bezog sich in der Urteilsbegründung auf den Aspekt, dass der Angeklagte 8400 Mark für den Computer gespart hatte, die er aber nicht für die Rechnung genommen hatte. Richter Schrot: "Die Hoffnungen des Angeklagten auf ausstehendes Honorar spielten bei der Umdisponierung eine Rolle. Die Absicht, die Computerfirma zu betrügen, ist nicht zu beweisen." Steuerfahnder als Zeugen der Verteidigung

Der Angeklagte, der sich bei der Verhandlung selbst verteidigte, sagte im Plädoyer: "Ich war davon überzeugt, alles bezahlen zu können, weil ich davon ausging, bis Mitte 2001 das Geld aus Liechtenstein zu bekommen." Neben den gesparten 8400 Mark, mit denen er die Schulden bei einer Bekannten beglich, hätte er 70 000 Mark Honorar aus erledigten Verfahren einiger Mandanten sowie 1,6 Millionen Mark Erfolgshonorar aus einer aufgedeckten Betrugsgeschichte mit Geldwäsche im Ausland zu erwarten gehabt. Allerdings hat er das Erfolgshonorar bis heute nicht bekommen. Dass er darauf im Sommer 2001 berechtigte Hoffnung haben konnte, wollte er durch Zeugen der Trierer Steuerfahndung beweisen. Der ehemalige Steuerfahnder bestätigte die abenteuerlich anmutende Geldwäsche-Geschichte nur teilweise. Er sagte: "Es war nicht meine Aufgabe zu versuchen, an das Geld zu kommen. Uns interessierte, woher das Geld der deutschen Anleger kam." Eine Aussage, die auch Staatsanwalt Grawemeyer ins Plädoyer einbringt. Er war sicher, "dass es zu keinem Moment konkrete Aussichten auf das Geld gab". Und deshalb sei der Kauf der Computer-Anlage im Zusammenhang mit den vielen Vollstreckungen in betrügerischer Absicht getätigt worden.

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