Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben...

Tränen, offensichtliche Feindseligkeiten, Gutgläubigkeit und eine Falschaussage: Bei einer Verhandlung im Dauner Amtsgericht wurden alle Register gezogen.

Daun. (vog) Die Anklage lautete auf "Falschaussage an Eides statt". Der Hintergrund: Das Haus der 56-jährigen Altenpflegerin, die bereits in Rente ist, wurde zwangsversteigert. Ein Mann aus der Nachbar-Verbandsgemeinde kaufte es. Die Angeklagte wohnte zunächst weiter im Haus. Der Vater des neuen Eigentümers hantierte rund ums Haus. Fällte Bäume und stapelte die Stämme sowie Äste derart auf der Terrasse, dass die Angeklagte die Tür nicht mehr öffnen konnte. Bei mehreren Vorfällen kam es zu offenem Streit, der im Betretungsverbot des Areals für die Angeklagte endete. Im September 2006 sprühte der Vater des Eigentümers ein Unkrautvertilgungsmittel rund ums Haus. Der Hund der Angeklagten entwischte nach draußen. Die 56-Jährige folgte ihm. Resultat laut ihrer Aussage: "Der alte Mann hat zuerst den Hund mit dem Zeug bespritzt und dann mich." Sie erstattete Anzeige. Ihr Anwalt benannte jedoch in der eidesstattlichen Versicherung den neuen Hauseigentümer als "Täter". Als Zeuge sagt der Jurist aus Zell: "Von einem alten oder jungen Mann war nie die Rede." Die Angeklagte ergänzte: "Ich wusste gar nicht, dass der Sohn Eigentümer war. Da immer nur der alte Mann da gearbeitet hat, war er für mich der Eigentümer." Offene Feindseligkeiten

Als der 67-Jährige als Zeuge auftrat, wurden die Feindseligkeiten offenkundig. Er wetterte in Richtung der Angeklagten. Später kullerten bei ihr die Tränen. Aufgelöst meinte sie: "Ich habe doch nichts verbrochen. Die sollen sich gefälligst bei mir entschuldigen. So was macht man nicht." Verteidiger Bernd Hoffmann, Staatsanwältin Frauke Straaten und Richter Hans Schrot zogen sich zu einer langen Beratung zurück. Danach sprach Schrot das Urteil: "Der Angeklagten ist die Namensverwechslung nicht anzulasten. Das Verfahren wird eingestellt."

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