Ex-Chef bedroht und Pistole abgefeuert - Prozess gegen 54-Jährigen aus der Vulkaneifel beginnt heute

Trier/Hillesheim · Vor dem Landgericht Trier beginnt heute der Prozess gegen einen 54-Jährigen aus der Vulkaneifel. Er soll seinen ehemaligen Chef mit einer Pistole bedroht, in die Luft geschossen und eine Million Euro verlangt haben. Die Staatsanwaltschaft geht allerdings von einer psychiatrischen Störung und somit Schuldunfähigkeit des Mannes aus.

Trier/Hillesheim. Diesen Tag dürfte der damals 35-jährige Daniel Mauer, Chef eines Steinmetzbetriebs in der Verbandsgemeinde Hillesheim, nicht mehr vergessen: Am 11. März dieses Jahres ist laut Staatsanwaltschaft ein ehemaliger Mitarbeiter in seiner Werkshalle erschienen und auf ihn zugekommen. Dann, so die Anklageschrift, habe der Mann eine Pistole gezogen, sie mit einer Patrone geladen und sie auf die Stirn des verheirateten Ehemanns und jungen Vaters gerichtet.

Im weiteren Verlauf sei der Betriebsinhaber vom Täter zum Niederknien aufgefordert worden. Die Waffe, die sich erst im Nachhinein als Schreckschusspistole entpuppt hatte, habe der Mann dabei weiterhin auf seinen ehemaligen Chef gerichtet, kurz darauf einen Schuss gegen das Hallendach abgegeben und schließlich die Pistole erneut auf das Opfer gerichtet. Am Tag nach dem Vorfall berichtete Mauer dem TV: "Ich dachte: Jetzt hat mein letztes Stündlein geschlagen, der knallt mich ab."

Offenbar durch den lauten Knall alarmiert, sei noch ein Mitarbeiter in der Halle erschienen und ebenfalls mit der Waffe bedroht worden. Er konnte aber flüchten und die Polizei alarmieren.
Schließlich habe der Angreifer von seinem Ex-Chef eine Million Euro gefordert. Als dieser ihm zusagte, das Geld bis zum nächsten Tag zu besorgen, habe der Beschuldigte das Betriebsgelände wieder verlassen. Die Polizei traf ihn dort nicht mehr an. Ein Spezialeinsatzkommando nahm ihn aber noch am gleichen Tag vor seiner Wohnung fest, ohne dass der Mann Widerstand leistete.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten versuchte räuberische Erpressung vor.
Sie geht aber davon aus, dass der 54-Jährige an einer paranoiden Schizophrenie leidet und daher im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte. Der Beschuldigte ist deswegen seit der Festnahme am 11. März vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. In dem sogenannten Feststellungsverfahren wird die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Trier entscheiden, ob der Beschuldigte eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und daher dauerhaft in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden muss.

Ein halbes Jahr vor dem Vorfall hatte der Mann die Firma auf eigenen Wunsch verlassen - nach rund 13-jähriger Betriebszugehörigkeit und obwohl er Frau und Kinder hat.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort