Existenzen in Gefahr

GEROLSTEIN/ WITTLICH/PRÜM. Den EG-Schlachthöfen drohen nachträgliche Forderungen von Fleischbeschau-Gebühren in Höhe von etlichen Millionen Euro. Nach einem Entwurf einer Landesverordnung sollen rückwirkend Gebühren für Kontrollen in den Jahren 1991 bis 1999 bezahlt werden. Die Landesregierung nimmt die Gegenwehr der Betriebe gelassen.

 Veterinär Dr. Alfred Wachter entnimmt eine Probe vom Rückenmark eines geschlachteten Jungbullen. Das gehört zum Kontroll-Prozedere der Fleischbeschauung. Über die Gebührensätze gibt es Streit. EU-, Landes- und Kommunalrecht passen nicht zusammen. Foto: Gabi Vogelsberg

Veterinär Dr. Alfred Wachter entnimmt eine Probe vom Rückenmark eines geschlachteten Jungbullen. Das gehört zum Kontroll-Prozedere der Fleischbeschauung. Über die Gebührensätze gibt es Streit. EU-, Landes- und Kommunalrecht passen nicht zusammen. Foto: Gabi Vogelsberg

Die Inhaber der EG-Schlachthöfe in der Eifel sind sauer. "Es ist ein Witz, dass ein Ministerium 2006 eine Verordnung für Sachen, die 15 Jahre zurückliegen, erlassen will. Nicht nur, dass das mein Rechtsempfinden stört, es bedroht außerdem meine Existenz", wettert Peter Müller aus Gerolstein. Sein Wittlicher Kollege Paul Simon, der den zehntgrößten Schweineschlachtbetrieb in Deutschland führt, fragt: "Wie sollen wir als Unternehmer so sicher disponieren können?" "Allein die Idee ist schon strafbar"

Klaus-Dieter Fuchs aus Prüm bezeichnet die Situation als "Unding". Er sagt: "Allein die Idee ist schon strafbar. Hätten wir es nicht schriftlich, könnten wir es nicht glauben." Das Gerangel um die Fleischbeschau-Gebühren gibt es schon seit 1988. Seitdem galt es, die von der EU vorgeschriebenen Gebührensätze (pauschal 4,50 Euro pro Rind und 1,30 Euro pro Schwein) umzusetzen. Rheinland-Pfalz war bis 1999 für die Gebührenordnung verantwortlich. Seit 2000 sind es die Kreise. Müller erklärt: "Das Land hat es nicht geschafft, die EU-Richtlinien umzusetzen. Es wurden sehr viele Prozesse geführt, so dass eine ganze Riege von Anwälten über Jahre davon gelebt hatten." 1997 habe der EU-Gerichtshof die rheinland-pfälzische Gebührenordnung einkassiert. Von 1991 bis 1999 wurden Gebühren zwischen 9,84 Euro und 10,79 Euro je Rind sowie zwischen 4,55 Euro und 4,76 Euro je Schwein kassiert. Zum Vergleich: Im Kreis Daun kostet die Fleischbeschau für Betriebe, die mehr als 120 Tiere pro Tag schlachten, 4,50 Euro je Rind und 2,13 Euro je Schwein. "Also etwa die Hälfte von dem, was das Land forderte", rechnet Müller vor. Wolfgang Raber, Pressereferent des Umweltministeriums, hält dagegen: "Nach der EU-Richtlinie hatten wir zwei Möglichkeiten, entweder die Pauschale oder Kosten deckende Gebühren zu verlangen. Kontrollen kosten halt Geld." Simon, in dessen Betrieb pro Jahr 670 000 Schweine und 15 000 Rinder geschlachtet werden, kontert: "Die Gebühren des Landes wurden drei Mal von Gerichten gekippt. Weil Paragrafen der Fleisch-Hygieneverordnung weggefallen sind, agiert das Land nun im luftleeren Raum." Raber erklärt: "Bis 1996 gingen alle Bundesländer davon aus, dass sie die EU-Vorgaben ausreichend umgesetzt hatten. Als Schleswig-Holstein vom Bundesverwaltungsgericht gerügt wurde, haben wir freiwillig die Verordnung überarbeitet." Das einzige Mal, dass Teile der rheinland-pfälzischen Regelung gekippt wurden, sei 2004 vor dem Oberverwaltungsgericht passiert. Am 26. August 2004 gewann Müller, der jährlich 8000 Rinder und 12 000 Schweine schlachtet, den Prozess, auf den sich auch im Vorspann des Entwurfs der neuen Landesverordnung berufen wird. Danach waren die Differenzen zwischen rheinland-pfälzischen Gebühren und EU-Pauschale zu erstatten. "Da die Gebühren zuerst bezahlt und dann zurückerstattet wurden, besteht jetzt zu Recht eine neue Forderung. Die Schlachtbetriebe haben quasi bisher nichts bezahlt", rechnet der Pressereferent vor. Müller platzt der Kragen: "Es wurde nur die Differenz erstattet und das auch nur teilweise, weil nur gegen einen Teil der Bescheide Widerspruch eingelegt wurde." Viele Betriebe hätten gar keine Widersprüche eingelegt. Außerdem existierten heute nur noch halb so viele Betriebe wie vor 15 Jahren. "Es kann doch nicht sein, dass wir jetzt für alles herhalten sollen", schimpft der Arbeitgeber von 75 Angestellten. Simon aus Wittlich erklärt: "Demnächst sollen mal wieder Gespräche geführt werden. Ich habe seit Töpfer schon einige Umweltminister kommen und gehen gesehen. Das Thema ist im Land ein Evergreen." Derzeit ist der Entwurf der Landesverordnung in der Anhörung. Raber prognostiziert: "Im Laufe des Frühjahrs soll die endgültige Fassung erlassen werden".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort