Fatales Kreuz an der falschen Stelle

DAUN. Die Zahlen der Missbrauchsfälle bei Bezügen von Arbeitslosengeld II (ALG II) liegen im Kreis Daun deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Im ersten Halbjahr 2006 sind 137 Rückforderungsbescheide verschickt und neun Strafanzeigen gestellt worden – bei über 2200 Antragsstellern. Zwei Betrüger sind vom Amtsgericht Daun verurteilt worden.

Der Fall einer 45-jährigen Langzeitarbeitslosen aus der Verbandsgemeinde Daun ragt schon wegen der Höhe des erschlichenen Geldes aus der Statistik des Jobcenters heraus. Über 5000 Euro hatte die ehemalige Gastronomieangestellte mit falschen Angaben in ihren Anträgen von Mai 2005 bis Februar 2006 ergaunert. Dafür wurde sie vor dem Dauner Amtsgericht vor kurzem hart bestraft. Zusätzlich zum Rückforderungsbescheid muss sie, trotz Geständnis und ohne bisherige Vorstrafen, 1050 Euro Geldstrafe und die Prozesskosten zahlen. Außerdem steht sie jetzt als zweifache Betrügerin da. Sie hatte im ersten Antrag auf ALG II das Zusammenleben mit ihrem Partner und im Folgeantrag die Heirat verschwiegen. Bei beiden Anträgen hatte sie das Kreuzchen bei "keine Änderungen" gemacht. Richter Hans Schrot unterstellte ihr im ersten Fall "bewusstes Betrugsverhalten" und im zweiten Fall "kriminelle Energie". Ein 54-jähriger Sozialhilfeempfänger aus der Verbandsgemeinde Gerolstein hatte beim Antrag für Mietzuschuss absichtlich geschummelt und verschwiegen, dass er Miteigentümer eines bebauten Grundstückes war. Die 773 Euro Mietzuschuss muss er zurückzahlen; außerdem erhält er einen Strafbefehl über 900 Euro. Im Dauner Jobcenter, wo die Anträge von über 2200 Bedarfsgemeinschaften bearbeitet werden, sind Kontrollen Routine. Franz-Josef Jax, Leiter des Jobcenters, erklärt: "Es gibt auch immer wieder Fälle, wo wir dran fühlen können. Dann fahren die Sachbearbeiter raus und stoßen in Einzelfällen tatsächlich auf Missbrauch." Allerdings stellt sich Jax vehement vor die mehr als 4000 Bürger (davon sind etwa 1400 Kinder und Jugendliche) aus dem Kreis Daun, die zu den 2200 Bedarfsgemeinschaften gehören. Er sagt: "Hartz-IV-Empfänger sind keine kollektiven Staatsbetrüger. Dieser Stempel darf hier niemandem aufgedrückt werden." Die Bundesregierung gehe von Missbrauch in 20 Prozent der Fälle aus. Die Quote ist im Kreis Daun bei 137 Rückforderungsbescheiden und neun Strafanzeigen mit knapp sieben Prozent deutlich niedriger. Die Statistik des Jobcenters gibt die Höhe der Rückforderungen nicht her. Als häufigste Gründe für Rückforderungsbescheide gibt Jax fehlende oder falsche Angaben über Einkünfte, Vermögen, Umzug, eheähnliche Gemeinschaften oder Kosten der Unterkunft an. "Gesetzesänderungen fordern mitunter auch neue Bewertungen, und dann kann es nicht sein, dass wir Antragsteller wegen Unwissenheit an den Pranger stellen", meint Jax. Er nennt dafür zwei Beispiele. Früher seien Nebeneinkünfte bis 165 Euro gestattet gewesen. Heute seien sie teilweise anzusetzen. Ab Juli gelten für Personen, die jünger als 25 Jahre sind und zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören, weitere neue Gesetze. Mit weit reichenden Konsequenzen, wie Jax erklärt: "Will der 20-jährige Sohn jetzt von zu Hause ausziehen und eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen, braucht er die Zustimmung des Jobcenters, wenn er den Rechtsanspruch beispielsweise für Kosten der Unterkunft geltend machen will." Derartige Fälle seien in manchen Berichten auch unter Missbrauch verzeichnet worden, was die Zahlen verfälsche und zu relativieren sei.

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