Freispruch für Fleischbeschauer

Ein Tierarzt aus der Verbandsgemeinde Daun, der im November 2006 vorm Dauner Amtsgericht wegen schlampiger Fleischkontrollen zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt wurde, ist in der nächsten Instanz vom Landgericht Trier freigesprochen worden.

Daun/Trier. (vog) Die Berufungsverhandlung vor dem Trierer Landgericht verlief für den 62-jährigen Veterinär, der seit August 1975 als amtlich bestellter Fleischkontrolleur tätig war, erfolgreich. Das Dauner Urteil vom 8. November 2006 über 3000 Euro Geldstrafe wurde aufgehoben, und er wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach, die für Vergehen bei Fleischbeschauen in Rheinland-Pfalz zuständig ist, hatte dem Veterinär vorgeworfen, in 13 Fällen Tatsachen falsch beurkundet und vorgeschriebene BSE-Tests nicht durchgeführt zu haben. Knackpunkt: das Alter der geschlachteten Rinder.Zum Tatzeitpunkt (die Fälle beziehen sich auf Schlachtungen zwischen Januar 2002 und Oktober 2003 in zwei Betrieben im Landkreis Vulkaneifel) musste für jede geschlachtete Kuh, die älter als zwei Jahre war, ein BSE-Test gemacht werden. Verteidiger Klaus-Peter Feltes aus Trier erklärte dazu: "Der Tierarzt hat sich bereits im Ermittlungsverfahren damit verteidigt, dass er die Genusstauglichkeit bescheinigen durfte und er zudem darauf vertraut habe, dass die Angaben der Schlachtbetriebe zum Alter der Tiere richtig seien." Verteidiger Klaus-Peter Feltes resümiert die mündliche Urteilsbegründung des Landgerichts, wonach der Veterinär sich auf die Angaben der Schlachtbetriebe verlassen durfte. Feltes: "Im Hinblick darauf ist ihm nicht vorzuwerfen, dass er vorsätzlich eine Falschbeurkundung vorgenommen habe."

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