Frist endet am 15. Mai
DAUN. (red) Anträge auf Agrarförderung und Flächennachweise müssen bis 15. Mai bei der Kreisverwaltung Daun abgegeben werden. In diesem Jahr können im Vorgriff auf die geplante Agrarreform 2005 vier neue Agrar-Beihilfen der Europäischen Union beantragt werden.
Die Milchprämie sowie die Ergänzungszahlung zur Milchprämie werden an Milcherzeuger gewährt. Sie wird nur ausgezahlt, wenn der Antragsteller im Milchquotenjahr 2003/04 ei-nen Betrieb in Deutschland bewirtschaftet sowie Milch erzeugt und vermarktet hat. Die Beihilfe für Energiepflanzen wird für Erzeugnisse gewährt, die für eine energetische Nutzung geeignet sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich Zuckerrüben. Die Prämie für Eiweißpflanzen kann ebenfalls zusätzlich zu den im Rahmen der Flächenzahlung beantragten Eiweißpflanzenflächen gewährt werden. Auch für diese Prämie gilt der ortsübliche Anbau und die vollständige Einsaat als Zuwendungsvoraussetzung. Die Flächenzahlung für Schalenfrüchte kann nur für eine mit Schalenobstbäumen (Haselnuss, Walnuss, Mandel) bepflanzte Fläche beantragt werden. Die Antragsunterlagen für alle Prämien sind bei der Kreisverwaltung Daun erhältlich. Die Antragsfrist endet für alle Fördermaßnahmen am 15. Mai. Dies ist auch der letzte Termin zur Abgabe des Flächennachweises.