Geld zurück, aber immer noch solo

DAUN/KOLVERATH. Erfolg für einen 70-jährigen Witwer aus Kolverath (Verbandsgemeinde Kelberg) vor dem Dauner Amtsgericht: Das Geld, das er einer Agentur für Partnervermittlungen bezahlt hat, bekommt er zurück. Eine Partnerin sucht er allerdings immer noch.

Peter Simon vermisst seit dem Tod seiner Ehefrau vor fünf Jahren die Frau im Haus. Besonders an den Wochenenden und zu Feiertagen. So war es auch Weihnachten 2001. In einem lokalen Anzeigeblatt, die ihm ins Haus flattert, wird er fündig. Ein Trierer Institut verspricht auf Anruf kostenlos "Angaben eines speziell ausgewählten Partners aus der näheren Umgebung" zu machen. Simon reagiert und die Agentur schickt einen Vorschlag. "Marlies" sollte Simons Herz erwärmen

"Marlies", mit allen erdenklich positiven Attributen belegt, soll Simons Herz erwärmen. Aber Nachname, Anschrift und Telefonnummer fehlen. Trotzdem bekommt der Rentner Frauenbesuch: eine Vermittlerin des Instituts. Am 28. Dezember 2001 schließt Simon einen Vertrag: Zehn Frauen sollen binnen sechs Monaten vorgeschlagen werden. Die Kosten belaufen sich auf 1190 Euro. Der Rentner erinnert sich: "Ich habe ausdrücklich gesagt, dass ich eine junge Frau will, zwischen 50 und 60 Jahre alt." Das Institut schickt ihm am 14. Januar 2002 den ersten Vorschlag: erneut "Marlies" samt kompletter Anschrift. Fünf weitere folgen bis zum 18. März. Simon nimmt zu allen Kontakt auf, trifft aber keine. Alle sind älter als 60 Jahre. Dann platzt ihm der Kragen und er ruft bei der Partnervermittlung an. "Ist doch alles Mist, ich will mein Geld zurück. Ihr habt den Vertrag nicht erfüllt", erinnert sich der pensionierte KFZ-Meister an das Telefonat. Weil das Institut seine Beschwerde und Kündigung nicht akzeptiert, geht er zum Anwalt. Beklagte erscheint nicht vor Gericht

Und der findet einen ganz anderen Dreh- und Angelpunkt für einen Rechtsstreit im Vertrag. Es fehle die Widerrufsbelehrung, weil es sich, so wie es abgelaufen sei, um ein Haustürgeschäft handele. Im Oktober 2002 kommt es zur ersten Verhandlung vor dem Dauner Amtsgericht. Die Beklagte erscheint nicht. Zum neuen Termin im Januar auch nicht. Erst Ende Mai kann das Amtsgericht den Rechts-Streit weiter verfolgen. Neben der fehlenden Widerrufsbelehrung vermisst der Amtsrichter auch die vorhergehende Bestellung. Begründung: Die blumige Beschreibung der besagten Marlies sei so gehalten gewesen, dass Simon zur weiteren Information von sich aus aktiv werden musste. Ein Rechtspfleger beschreibt diese unseriöse Methode als moderne Art der Bauernfängerei. Am 18. Juni fällt das Urteil im Dauner Amtsgericht: Simon bekommt Recht, das Institut muss die 1190 Euro zurück zahlen plus Zinsen. Allerdings hat er bis heute keinen Cent gesehen. Rechtsanwalt Bernd Leif erklärt: "Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gegenseite kann noch Berufung einlegen." Ist diese Frist abgelaufen, ohne dass die Firma Berufung eingelegt hat, kann sich Leif vom Trierer Landgericht das so genannte "Rechtskraftzeugnis" besorgen. Hat Simon bis dahin immer noch kein Geld erhalten, will der Anwalt unverzüglich die Zwangsvollstreckung einleiten. Dann hat der rüstige Rentner zwar sein Geld, aber immer noch keine Frau. Auf Partnervermittlung will er sich aber nicht mehr verlassen: "Dann bleibe ich lieber allein, als noch Mal so ein Zores zu erleben."

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