Gewaltverbrechen in der Eifel nach neun Jahren offenbar geklärt: Polizei nimmt zwei Männer fest

Trier/Mehren · Neun Jahre nach der Ermordung eines Niederlassungsleiters aus Mehren (Vulkaneifelkreis) steht der Fall vor der Aufklärung: Zwei Tatverdächtige sitzen in Untersuchungshaft.

 Kripobeamte an der Firma im Mehrener Gewerbegebiet, wo der Mann ermordet wurde. Foto: TV-Archiv/Mario Hübner

Kripobeamte an der Firma im Mehrener Gewerbegebiet, wo der Mann ermordet wurde. Foto: TV-Archiv/Mario Hübner

Foto: Mario Hübner

In der Region könnte abermals ein Gewaltverbrechen nach vielen Jahren aufgeklärt worden sein. Fast auf den Tag genau neun Jahre nach dem gewaltsamen Tod von Hans-Joachim E. wurden zwei Tatverdächtige festgenommen. Die 30 und 45 Jahre alten Männer sitzen schon seit Mitte Dezember in Untersuchungshaft, bestätigte der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Peter Fritzen auf Anfrage unserer Zeitung. Der Haftbefehl laute auf Raub mit Todesfolge.

Das 54-jährige Opfer wurde an Heiligabend 2005 erschlagen auf dem Firmengelände eines Paketdienstleisters im Mehrener Gewerbegebiet aufgefunden. Im Firmentresor fehlten 6400 Euro.

Trotz aufwendiger Ermittlungen tappten die Fahnder offenbar lange Zeit im Dunkeln. Der Durchbruch kam erst nach der Ausstrahlung des Kriminalfalls in der Sendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst" im vergangenen Frühjahr. Offenbar gab es einen entscheidenden Tipp. Für Hinweise sind insgesamt 25.000 Euro Belohnung ausgesetzt.
Triers Chef-Staatsanwalt Peter Fritzen wollte sich mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht zu den Hintergründen äußern. Nach Informationen unserer Zeitung soll einer der Tatverdächtigen inzwischen nicht mehr im Kreis Cochem-Zell wohnen.

Sollte sich der Verdacht bewahrheiten, ist es nicht der erste spektakuläre Kriminalfall in der Region, der erst nach vielen Jahren aufgeklärt wird. Die Leiche der von ihrem Ex-Freund getöteten Eifelerin Lolita Brieger wurde erst nach fast 30 Jahren gefunden. Der Täter wurde verhaftet, später aber freigesprochen, weil ihm kein Mord nachgewiesen werden konnte und Totschlag verjährt war.

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