Gewehr vom Sperrmüll

GEROLSTEIN. (vog) Wegen unerlaubten Waffenbesitzes hat ein 35-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Gerolstein vor dem Amtsgericht Daun gestanden. Weil er nicht vorbestraft ist, kam er mit einer Geldstrafe von 450 Euro davon. Das Urteil ist rechtskräftig.

Unter dem Motto "Pech gehabt" wird der arbeitslose Landschaftsgärtner wohl die Angelegenheit verbuchen. Wegen eines anderen Ermittlungsverfahrens waren nämlich Gerolsteiner Polizisten am 10. Januar in dem Dorf zur Hausdurchsuchung angerückt. Dabei fanden sie das Kleinkalibergewehr. Da der 35-Jährige die erforderliche Erlaubnis zum Waffenbesitz nicht hatte, kam es zur Anzeige. Vor dem Dauner Amtsgericht erklärte er: "Ich hatte das Gewehr in Zeltingen-Rachtig durch Zufall auf dem Sperrmüll gefunden. Die Platzpatronen dazu waren frei käuflich." Der Angeklagte versicherte, "keine bösen Absichten gehabt zu haben". Richter Hans Schrot entgegnete: "Eine Bestrafung hängt nicht davon ab, was sie mit der Waffe vorhatten." Das Gericht ließ sich nicht auf eine Einstellung des Verfahrens ein, obwohl der Strafregisterauszug über den Angeklagten nichts hergibt. Staatsanwalt Bernd Buschmann sagte: "Waffen sind kein Spielzeug und stellen permanent eine Gefahrenquelle dar. Vor allem, da in dem Haus auch das zehnjährige Kind des Angeklagten lebt und freien Zugang zur Waffe hatte." Dabei gehe es keineswegs um kriminelle Hintergründe, sondern um die Gefahr. Als "generalpräventive" Strafe muss der 35-Jährige 450 Euro zahlen. Da der Angeklagte das Urteil schon im Gerichtssaal akzeptierte, ist es rechtskräftig.

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