Grenzüberschreitendes Arbeiten

Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums wurde die Betriebsprämiendurchführungsverordnung aktuell geändert, um insbesondere spezielle Probleme bei der Betriebsprämie in Grenzregionen zu lösen.

Daun. (red) So können Betriebsinhaber mit Betriebssitz in Deutschland, die im Jahr 2005 Flächen in bestimmten Mitgliedstaaten (in diesem Fall Belgien) für ihre landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt haben und diese Flächen auch noch am 15. Mai nutzen, eine Erhöhung des Wertes ihrer im Jahr 2005 zugeteilten Zahlungsansprüche bis zum regionalen Durchschnittswert von 284,24 Euro erhalten.Antragsteller, die bereits im Jahr 2006 in Belgien bewirtschaftete Flächen im Rahmen der Agrarförderung beantragt haben, wurden bereits durch die Kreisverwaltung über die rechtliche Änderung informiert. Landwirte, die Flächen in anderen Mitgliedsstaaten bewirtschaften, diese jedoch bislang nicht beantragt haben, können entsprechende Unterlagen für die Zuteilung eines zusätzlichen Referenzbetrages jetzt bei der Kreisverwaltung anfordern. Informationen erteilt Markus Schneider, Telefon 06592/933-338, E-Mail: markus.schneider@vulkaneifel.de. Die Anträge sind bis 15. Mai 2007 bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel zu stellen.

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