Haftstrafe für Wiederholungstäter

Weil bisherige Bewährungsstrafen bei einem 25-jährigen Dachdecker aus der VG Gerolstein keine Wirkung zeigten, ist er vorm Amtsgericht Daun wegen einer Schlägerei beim Sportfest im Dauner Stadtteil Neunkirchen zu einem halben Jahr Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Daun. (vog) Der Angeklagte sitzt mit zusammengekniffenen Lippen und verschränkten Händen neben Verteidiger Bernd Hoffmann. Der 25-jährige Dachdecker, der seit 1996 zehn Vorstrafen wegen Diebstahl, Sachbeschädigung, Drogendelikten und Körperverletzungen auf dem Kerbholz hat, beteuert seine Unschuld. Er behauptet: "Ich habe nicht geschlagen. Ich weiß, wie es um mich steht und führe schon seit langem ein drogenfreies Leben und habe nichts mehr mit der Polizei zu tun." Nach den Zeugenaussagen ergibt sich aber fürs Gericht und Staatsanwalt Klaus Pallien ein völlig anderes Bild. Richter Hans Schrot: "Das Gericht ist davon überzeugt, dass Sie nach der Beweisaufnahme überführt sind. Sie haben auf einen harmlosen Rempler aggressiv, ohne Hemmung und jeglichen Filter, reagiert." Aus einem harmlosen Anrempeln im vollen Eingangsbereich des Festzeltes entstand am 21. Mai 2006 gegen 2.45 Uhr eine handfeste Schlägerei. Mit Fausthieben und Fußtritten

Der Angeklagte soll danach einem Brüderpaar aus der Verbandsgemeinde Ulmen zur Toilette gefolgt sein und einem der jungen Männer ins Gesicht geschlagen haben. Die Kontrahenten kannten sich nicht. Dann sollen seine Kumpels sich dazu gesellt haben, und es kam zu einer Schlägerei mit Fausthieben und Fußtritten. Bereits nach der Hauptverhandlung war die Glaubwürdigkeit des Angeklagten in Frage gestellt (TV berichtete). Bei der Fortsetzungsverhandlung sagt ein Vorstandsmitglied des Neunkirchener Sportvereins, das auch beruflich mit auffälligen Jugendlichen zu tun hat, als Zeuge aus. Nach Beobachtungen des 45-Jährigen hatte der Angeklagte Blut an der Hand und Kratzer am Hals, die aber nicht bluteten. Erst nach mehrmaliger Nachfrage habe er zugegeben, bei der Schlägerei dabei gewesen zu sein. Auf die Zeugenaussage des Neunkirchener Sportvereinsvorstandes beruft sich auch Staatsanwalt Pallien: "Es steht außer Frage, dass der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung zu bestrafen ist." Pallien fordert zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Verteidiger Hoffmann pocht auf Freispruch, weil die Beweisaufnahme keine eindeutige Schuldzuweisung zulasse. Richter Schrot schließt sich der Meinung der Staatsanwaltschaft an. Schrot: "Nur vier Tage nach der letzten Verurteilung haben Sie schon wieder zugeschlagen. Da Urteile mit Bewährung bei Ihnen keine Wirkung zeigen, kann jetzt nur eines ohne Bewährung folgen." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte innerhalb einer Woche Einspruch einlegen kann.

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