Heizungsbauer ficht Urteil an

WALSDORF. (vog) Der Ende März vor dem Wittlicher Amtsgericht verurteilte 45-Jährige aus Walsdorf fechtet das Urteil an. Der Heizungsbauer sitzt seit August vergangenen Jahres wegen vorsätzlicher Brandstiftung und Gefährdung des Straßenverkehrs mit einem Verletzten im Gefängnis.

Für den 45-jährigen Alkoholkranken sieht die Welt nach wie vor düster aus. Vor dem Wittlicher Schöffengericht wurde er Ende März zu zweieinhalb Jahren Haft und Zwangseinweisung in eine geschlossene Entzugsanstalt verurteilt. Sein Strafverteidiger Christoph Rühlmann sieht "mehrere materielle Fehler im Urteil". Beispielsweise sei der gesetzlich einschlägige Strafrahmen nicht wie gefordert genannt worden. Im Wittlicher Urteil wurden, wie üblich, die Einzelstrafen (für Brandstiftung und Trunkenheitsfahrt) zusammengefasst. Weil aber für die Trunkenheitsfahrt drei Monate Haft statt Geldstrafe angesetzt wurden, hätte eine Extrabegründung abgegeben werden müssen, sagt Rühlmann. Am vergangenen Freitag hat er die Begründung zur Sprungrevision abgeschickt. In etwa sechs Wochen rechnet er mit einer Entscheidung aus Koblenz. Zur gesetzlichen Möglichkeit der Sprungrevision hatte er seinem Mandanten geraten, "um keine Zeit mit der Berufung vor dem Landgericht zu verlieren". Das Rechenbeispiel ist einfach: Der Maßregelvollzug dauert nämlich ein bis anderthalb Jahre. Der 45-Jährige sitzt aber schon fast ein Jahr in Haft. Für die neuen Prozesse bei Berufung vor dem Landgericht oder Sprungrevision vor dem Oberlandgericht gehen weitere Monate ins Land. Allerdings bleibt Rühlmann optimistisch: "Auch wenn nur fünf bis zehn Prozent aller Revisionen erfolgreich sind, stehen unsere Chancen nicht schlecht." Dann müsste das Verfahren vor einem anderen Richter am Amtsgericht neu aufgerollt werden.

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